Höflichkeitsübersetzung. Maßgeblich ist ausschließlich die französische Fassung dieses Vertrags (Art. 25.6). Diese Übersetzung dient dem leichteren Verständnis und hat keine vertragliche Geltung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung des Dienstes « DMARC »
Version 1.4 — anwendbar ab dem 19. August 2026
Die Gesellschaft HUCENCY ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 50 000 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Rouen unter der Nummer 832 080 055, mit Sitz in 313 rue Edouard Delamare Deboutteville, 76160 Saint-Martin-du-Vivier (nachfolgend « HUCENCY »). Die Kontaktdaten von HUCENCY sind die folgenden: Tel.: 02.79.49.15.79 – E-Mail: contact@hucency.com
HUCENCY ist auf die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Cybersicherheit spezialisiert. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat sie einen Dienst zur Unterstützung bei der Einrichtung, Überwachung und Steuerung des E-Mail-Authentifizierungsprotokolls « DMARC » (Domain-based Message Authentication, Reporting & Conformance) für Unternehmen entwickelt, der es ihnen insbesondere ermöglicht, die Aggregatberichte (RUA) zu sammeln und zu analysieren, ihre Versandquellen zu identifizieren, die SPF- und DKIM-Ausrichtung zu überprüfen, die zu veröffentlichenden DNS-Einträge zu erhalten und ihre DMARC-Richtlinie von « p=none » zu « p=reject » weiterzuentwickeln (nachfolgend der « Dienst »).
Dieser Dienst kann je nach den gewählten Optionen umfassen:
- Die Bereitstellung einer Softwarelösung als Software as a Service (SaaS), die es ermöglicht, die DMARC-Berichte (RUA) zu sammeln und zu analysieren, die Authentifizierungslage der Domains des Kunden zu überwachen und auf verschiedene Module zuzugreifen, die zur Einrichtung des DMARC-Protokolls beitragen (Dashboard, KI-Assistent « Thomas », Observatorium usw.) (nachfolgend die « Lösung »);
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung des Dienstes (nachfolgend die « CGS ») gelten zwischen HUCENCY und jedem gewerblichen Kunden (gemeinsam die « Parteien »), der den Dienst bei HUCENCY abonniert hat. Unter « Gewerbetreibendem » ist jede natürliche oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts zu verstehen, die zu Zwecken handelt, die in den Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit fallen, auch wenn sie im Namen oder für Rechnung eines anderen Gewerbetreibenden handelt. Jeder Kunde, der den Dienst abonniert, verpflichtet sich ohne Einschränkung oder Vorbehalt, die vorliegenden Bedingungen in ihrer Gesamtheit einzuhalten.
HUCENCY behält sich das Recht vor, die CGS zu aktualisieren, insbesondere aufgrund von Änderungen oder technischen Weiterentwicklungen, die von ihren Unterauftragnehmern eingeführt oder durch den anwendbaren rechtlichen Rahmen vorgeschrieben werden, und verpflichtet sich, den Kunden zuvor mit allen Mitteln darüber zu informieren.
1. Definitionen
Jeder mit einem Großbuchstaben beginnende Begriff, der im vorliegenden Vertrag verwendet wird, hat die nachstehende Bedeutung:
« Anomalie » bezeichnet jeden reproduzierbaren Fehler, Bug, jede Funktionsstörung, Nichtkonformität oder sonstigen Mangel, der die Lösung beeinträchtigt und ihre optimale Nutzung verhindert.
« Blockierende Anomalie » bezeichnet eine Anomalie, die die Lösung vollständig unbenutzbar macht oder die einen Basisdienst oder eine wesentliche Funktionalität der Lösung stark einschränkt oder beseitigt.
« Schwerwiegende Anomalie » bezeichnet eine Anomalie, die, ohne einen Basisdienst oder eine wesentliche Funktionalität der Lösung einzuschränken, eine Nutzung des betreffenden Dienstes oder der betreffenden Funktionalität im eingeschränkten Modus verursacht.
« Geringfügige Anomalie » bezeichnet eine Anomalie, die weder schwerwiegend noch blockierend ist oder die eine nicht wesentliche Funktion der Lösung betrifft.
« Bestellschein » bezeichnet jeden Bestellschein, auch in elektronischer Form, der von HUCENCY in Bezug auf die Bereitstellung des Dienstes erstellt wird, nämlich den ursprünglichen Bestellschein (das heißt denjenigen, der die Abonnierung des Dienstes darstellt) und alle Bestellscheine, die im Falle einer Änderung des Umfangs des Dienstes erstellt werden.
« Kunde » bezeichnet den Gewerbetreibenden, der den Vertrag abschließt.
« Vertrag » bezeichnet das gesamte vertragliche Regelwerk, das die Bedingungen für die Bereitstellung des zwischen dem Kunden und HUCENCY abgeschlossenen Dienstes regelt und aus den vorliegenden CGS, die dessen allgemeine Bedingungen festlegen, und dem Bestellschein oder der vom Kunden validierten Online-Abonnierung, die dessen besondere Bedingungen festlegt, sowie den Anlagen dieser Dokumente besteht.
« Benutzerkonto » bezeichnet das persönliche Konto eines Benutzers, das ihm den Zugriff auf die Lösung mittels eindeutiger und persönlicher Zugangsdaten ermöglicht.
« Kundendaten » bezeichnet die Gesamtheit der Daten, Informationen, Inhalte, Elemente, Dateien, DMARC-Berichte (RUA), Verbindungsprotokolle, Konfigurationsdaten und Analyseergebnisse und, allgemeiner, alle Daten jeglicher Art, die vom Kunden bereitgestellt oder erzeugt werden oder aus seiner Nutzung der Lösung resultieren, unter Ausschluss der Software, Quellcodes, Werkzeuge, Modelle, Wissensdatenbanken und sonstigen Elemente, die zum geistigen Eigentum des Dienstleisters gehören.
« Anonymisierte Daten » bezeichnet die Kundendaten, die einer unumkehrbaren Verarbeitung unterzogen wurden, die eine rechtliche wie praktische direkte oder indirekte Identifizierung einer natürlichen Person unmöglich macht, gemäß der anwendbaren Regelung zum Schutz personenbezogener Daten.
« Aggregierte Daten » bezeichnet die anonymisierten Daten, die in statistischer oder zusammenfassender Form gruppiert und dargestellt werden und die es nicht ermöglichen, den Kunden oder eine bestimmte Person zu identifizieren.
« Exportierbare Daten » bezeichnet die vom Kunden bei der Nutzung des Dienstes erstellten oder verwendeten Kundendaten, die als solche im Vertrag oder in der Dokumentation identifiziert und technisch auf einen anderen Dienstleister oder auf eine lokale IKT-Infrastruktur übertragbar sind, gemäß der Data-Act-Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023.
« Kundenschnittstelle » bezeichnet die dem Kunden zugängliche Schnittstelle der Lösung.
« Module » bezeichnet die verschiedenen Module, die zur Einrichtung und Steuerung des DMARC-Protokolls beitragen und in der Lösung enthalten sind, unabhängig davon, ob sie in die Kundenschnittstelle integriert sind oder nicht.
« DMARC-Berichte » bezeichnet die Aggregatberichte (RUA), die von den empfangenden Mailservern in Anwendung des DMARC-Protokolls ausgestellt und von der Lösung für Rechnung des Kunden gesammelt und verarbeitet werden. HUCENCY sammelt keine forensischen Berichte / Vorfallberichte (RUF).
« Thomas » bezeichnet den konversationellen Assistenten der Lösung, der auf Technologien der künstlichen Intelligenz (große Sprachmodelle) beruht, als « virtueller CISO » dargestellt wird und dazu bestimmt ist, den Kunden bei der DMARC-Behebung zu unterstützen. Die Bedingungen und Grenzen dieses Assistenten sind in Artikel 6 bis präzisiert.
« Dienst » bezeichnet den von HUCENCY erbrachten Dienst in seiner Gesamtheit, der die Gesamtheit der von HUCENCY unter den vorliegenden Bedingungen erbrachten Leistungen umfasst, nämlich die Bereitstellung der Lösung und die damit verbundenen Dienste (Inbetriebnahme, Zugangsrecht, Hosting, Support, Wartung usw.).
« Lösung » bezeichnet die in der Cloud gehostete Softwarelösung « DMARC », die von HUCENCY entwickelt und herausgegeben wird, die Module umfasst, im SaaS-Modus (Software as a Service) zugänglich ist und dem Kunden unter den vorliegenden Bedingungen bereitgestellt wird.
« Benutzer » bezeichnet jede vom Kunden zum Zugriff auf die Kundenschnittstelle berechtigte Person, die zu diesem Zweck über ein Benutzerkonto verfügt (Angestellte und/oder Mitarbeiter des Kunden, gegebenenfalls auch Dritte).
2. Gegenstand
Der vorliegende Vertrag hat zum Gegenstand, die für die Bereitstellung des Dienstes durch HUCENCY an den Kunden anwendbaren vertraglichen Bedingungen sowie die Rechte und Pflichten der Parteien in diesem Rahmen festzulegen.
3. Vertragsdokumente
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien wird durch die vorliegenden CGS und den/die Bestellschein(e) oder die Online-Abonnierung (gemeinsam der « Vertrag ») geregelt. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den CGS und einem Bestellschein hat der Bestellschein Vorrang. Nur diese Dokumente regeln das Vertragsverhältnis der Parteien, unter Ausschluss jedes anderen Dokuments wie der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden. Keine handschriftliche oder elektronische Anmerkung des Kunden auf den Bestellscheinen oder auf jedem anderen Vertragsdokument hat zwischen den Parteien Geltung, es sei denn, HUCENCY stimmt schriftlich zu.
4. Inkrafttreten – Laufzeit
Der Vertrag tritt ab der Validierung des Bestellscheins oder der Online-Abonnierung durch den Kunden in Kraft. Er wird für eine Anfangslaufzeit abgeschlossen, die der zwischen den Parteien vereinbarten Bindungsdauer entspricht, oder, im Falle einer Online-Abonnierung, für den gewählten Abonnementzeitraum (monatlich oder jährlich).
Sofern im Bestellschein oder bei der Online-Abonnierung nichts anderes bestimmt ist, wird das Startdatum der Dienste auf den ersten (1.) Tag des Monats festgelegt, der auf das Datum der Validierung des Bestellscheins folgt, oder, im Falle einer Online-Abonnierung, auf das Datum der Abonnierung.
Nach Ablauf der Anfangslaufzeit wird der Vertrag durch stillschweigende Verlängerung um aufeinanderfolgende Zeiträume verlängert, deren Dauer der Anfangslaufzeit entspricht, sofern im Bestellschein nichts anderes bestimmt ist, es sei denn, eine der beiden Parteien kündigt ihn, indem sie dies der anderen Partei per Einschreiben mit Rückschein oder, bei einem Online-Abonnement, über die Kundenschnittstelle mindestens drei (3) Monate vor Ablauf des laufenden Zeitraums mitteilt. Ausnahmsweise kann das für eine monatliche Dauer abgeschlossene Online-Abonnement jederzeit über die Kundenschnittstelle ohne Vorankündigung gekündigt werden: die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, und der Vertrag wird darüber hinaus nicht verlängert. Für Kunden, die den Regeln des öffentlichen Auftragswesens unterliegen, sind die Bestimmungen über die Laufzeit, die Verlängerung und die Fortführung des Vertrags nur in dem Umfang anwendbar, wie es der mit dem Kunden abgeschlossene öffentliche Auftrag vorsieht. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorliegenden Bedingungen und den Auftragsunterlagen haben Letztere Vorrang.
5. Beschreibung des Dienstes
5.1. Umfang des Dienstes
Der Dienst umfasst die folgenden Leistungen:
✓ Bereitstellung eines Rechts auf Zugang und Fernnutzung der Lösung im SaaS-Modus sowie der damit verbundenen Dienstleistungen (Inbetriebnahme, Hosting, Verfügbarkeit, Support und Wartung);
Die im dem Kunden bereitgestellten Dienst enthaltenen Leistungen, insbesondere die von diesem abonnierten Module, sind im Bestellschein oder bei der Online-Abonnierung aufgeführt und beschrieben. Der Dienst wird gemäß und innerhalb der Grenzen des im Bestellschein oder in der Online-Abonnierung vorgesehenen Umfangs bereitgestellt. Jede nicht ausdrücklich oben aufgeführte oder im Bestellschein angegebene Leistung ist grundsätzlich vom Tätigkeitsbereich von HUCENCY ausgeschlossen.
5.2. Abonnierung einer Option oder eines Moduls während der Vertragslaufzeit
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit Optionen oder Module nach Wahl abonnieren:
- Durch Übermittlung einer schriftlichen Anfrage an HUCENCY, die dann einen spezifischen Bestellschein ausstellt. Dieser Bestellschein wird in den bestehenden vertraglichen Rahmen integriert und ergänzt den/die geltenden Bestellschein(e) ab seiner Unterzeichnung durch den Kunden;
- Durch direkte Online-Abonnierung über einen Benutzer, wenn diese Möglichkeit von HUCENCY angeboten wird.
Jeder Benutzer, der eine Online-Abonnierung vornimmt, gilt als über die erforderlichen Befugnisse verfügend, um den Kunden vertraglich zu binden. Somit erkennt der Kunde ausdrücklich an, durch jede über die Lösung von einem Benutzer validierte Online-Abonnierung gebunden zu sein. Die Abonnierung wird fest und endgültig, sobald die Validierung durch den Benutzer auf der Lösung mittels Betätigung der zu diesem Zweck vorgesehenen Schaltfläche erfolgt. Eine Abonnierungsbestätigung wird dem Kunden dann per E-Mail zugesandt.
5.3. Beschreibung der Lösung
Die in der Cloud gehostete Softwarelösung, sogenannte SaaS, ist in erster Linie darauf ausgelegt, die von den empfangenden Mailservern übermittelten DMARC-Berichte zu sammeln und zu analysieren, um den Kunden bei der Einrichtung und Verschärfung des DMARC-Protokolls zu unterstützen. Sie ermöglicht den Zugriff auf verschiedene Module, von denen einige in die Kundenschnittstelle integriert und andere eigenständige Werkzeuge sind, umfassend ein Hauptmodul und Zusatzmodule:
▪ Hauptmodul oder « Dashboard »:
- ✓ Visualisierung der DMARC-Lage der überwachten Domains (veröffentlichte Richtlinie p=none / quarantine / reject, SPF- und DKIM-Ausrichtungsrate, Volumina); Identifizierung und Qualifizierung der Versandquellen (Server, Drittanbieterdienste, nicht autorisierte Absender); Aggregation und Historisierung der DMARC-Berichte (RUA); Erstellung von Übersichtsberichten; Verwaltung der Domains und der Benutzer usw.
▪ Zusatzmodule
Mit Ausnahme des Moduls « Dashboard », das standardmäßig in die Kundenschnittstelle integriert ist, sind die Module so konzipiert, dass sie je nach den Anfragen des Kunden zur Kundenschnittstelle hinzugefügt oder aus ihr entfernt werden können.
✓ Modul « Multi-Organisations-Überwachung »: ermöglicht die Verwaltung des Zugriffs auf mehrere Konten/Domains auf der Kundenschnittstelle.
✓ Modul « KI-Assistent – Thomas »: stellt dem Kunden einen konversationellen Assistenten zur Verfügung, der auf Technologien der künstlichen Intelligenz beruht und dazu bestimmt ist, ihm bei der Interpretation der DMARC-Berichte, der Identifizierung seiner Versandquellen, der Erlangung der zu veröffentlichenden DNS-Einträge (SPF, DKIM, DMARC) und der Sequenzierung des Übergangs von « p=none » zu « p=reject » zu helfen. Die Nutzung des Assistenten wird in Credits gemäß den Bedingungen von Artikel 11 gemessen. Die Grenzen dieses Assistenten sind in Artikel 6 bis präzisiert.
✓ Modul « Observatorium »: öffentliches sektorielles Barometer des DMARC-Schutzes, das ausschließlich auf der Grundlage öffentlicher DNS-Daten erstellt wird und keine Kundendaten enthält.
✓ Modul « Verifizierungsseiten (Check) »: öffentliche Seiten, die für eine gegebene Domain deren Schutzniveau gegen Spoofing angeben und auf der Grundlage öffentlicher DNS-Daten erstellt werden.
✓ Kostenlose Sicherheitstest-Werkzeuge (Seite « /tools »): frei zugängliche Werkzeuge, unabhängig von der Abonnierung des Dienstes, die es ermöglichen, die Exposition einer Domain gegenüber einer bestimmten Schwachstelle zu testen. Das erste dieser Werkzeuge, « WP2SHELL », testet die Exposition einer WordPress-Website gegenüber der sogenannten « wp2shell »-Schwachstelle. Diese Werkzeuge führen eine nicht intrusive Diagnose unter den Bedingungen und Grenzen von Artikel 6 ter durch.
Die Abonnierung eines Moduls während der Vertragslaufzeit ist unter den in Artikel 5.2 oben vorgesehenen Bedingungen möglich.
Aufbewahrung der DMARC-Berichte. Die Feindaten der gesammelten Aggregatberichte (RUA) werden je nach dem vom Kunden abonnierten Plan aufbewahrt: dreißig (30) Tage für den Plan Free, neunzig (90) Tage für Starter, einhundertachtzig (180) Tage für Pro, dreihundertfünfundsechzig (365) Tage für Business und siebenhundertdreißig (730) Tage für Enterprise. Nach Ablauf dieser Dauer werden die Feindaten gelöscht; anonymisierte monatliche Aggregate werden aufbewahrt, um den Verlauf der Lage zu erhalten. Die anwendbare Dauer ist diejenige des im Rahmen des Vertrags geltenden Plans; diese Dauern können sich mit dem kommerziellen Angebot weiterentwickeln.
5.4. Zusätzliche Leistungen
Wenn der Kunde einen Bedarf an einer nicht im Dienst enthaltenen Leistung äußert, kann HUCENCY ihm nach eigenem Ermessen die Erbringung einer oder mehrerer zusätzlicher Leistungen anbieten. Die Beschreibung der zusätzlichen Leistungen und die anwendbaren finanziellen Bedingungen sind in einem gesonderten Kostenvoranschlag oder Bestellschein aufgeführt. Die zusätzlichen Leistungen werden zusätzlich zum Preis des Dienstes zu den am Tag der Bestellung geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
Die zusätzlichen Leistungen werden zusätzlich zum Preis des Dienstes zu den am Tag der Bestellung geltenden Tarifen in Rechnung gestellt und können sein:
- (a) pauschal in Rechnung gestellt (Festpreis pro Leistung); und/oder
- (b) in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch des Kunden und seiner Benutzer in Rechnung gestellt (zum Beispiel Anzahl der Aufrufe, Volumen der verarbeiteten Anfragen, Anzahl der verbrauchten Einheiten oder Credits, Verarbeitungszeit oder jeder andere im Bestellschein oder bei der Online-Abonnierung definierte Nutzungsindikator).
HUCENCY kann dem Kunden auf dessen Bestellung insbesondere die folgenden zusätzlichen Leistungen erbringen:
✓ Leistungen « nach Verbrauch »: bezeichnen die zusätzlichen Leistungen, die auf einer variablen Nutzung der Dienste beruhen (zum Beispiel Inanspruchnahme von Funktionen der künstlichen Intelligenz (KI), automatisierte Verarbeitungen, Dienstaufrufe oder -credits), in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch des Kunden und/oder seiner Benutzer in Rechnung gestellt, gemäß den im Bestellschein oder Kostenvoranschlag oder bei der Online-Abonnierung definierten Maßeinheiten, Schwellenwerten und Tarifen. Die Verbrauchseinheiten und die entsprechenden Tarife sind im Bestellschein oder im gesonderten Kostenvoranschlag oder in der Online-Tarifliste definiert. Der Verbrauch wird auf der Grundlage der technischen Protokolle (Logs) und der Nutzungszähler der DMARC-Plattform berechnet, die zwischen den Parteien maßgeblich sind, sofern der Kunde keinen Gegenbeweis erbringt. Der Kunde wird darüber informiert, dass bestimmte KI-Funktionen Verbrauchsschwellen unterliegen können (zum Beispiel Anzahl der pro Zeitraum enthaltenen Anfragen, monatliche Höchstgrenzen), bei deren Überschreitung zusätzliche Überschreitungsgebühren gemäß den im Bestellschein oder in der Online-Tarifliste angegebenen finanziellen Bedingungen in Rechnung gestellt werden können.
6. Informationen – Warnhinweis
HUCENCY warnt den Kunden, und der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass:
- Der Dienst ihm ohne Erfolgspflicht, ohne Leistungspflicht und ohne Garantie erbracht wird, sodass HUCENCY in keinem Fall für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden kann, die dem Kunden oder jeder anderen Person entstehen und aus einem Angriff durch Domain-Identitätsdiebstahl (Spoofing), durch Phishing oder aus jedem anderen böswilligen Angriff resultieren, der auf den Kunden, seine Korrespondenten oder einen Dritten abzielt;
- Die Lösung die DMARC-Berichte analysiert und Konfigurationsempfehlungen ausspricht, aber die tatsächliche Veröffentlichung der DNS-Einträge (SPF, DKIM, DMARC) und jede Änderung der DMARC-Richtlinie in die alleinige Verantwortung des Kunden fällt, der die Kontrolle darüber behält. Der Kunde wird darüber informiert, dass eine verfrühte oder fehlerhafte Verschärfung der DMARC-Richtlinie (Übergang zu « p=quarantine » oder « p=reject ») zur Quarantäne oder Zurückweisung legitimer E-Mails führen kann. Es obliegt ihm, seine Versandquellen zu überprüfen und seine Konfigurationen vor jeder Änderung zu testen. HUCENCY kann nicht für die Folgen einer vom Kunden beschlossenen und angewandten DNS- oder Richtlinienänderung noch für eine daraus resultierende Zustellbarkeitsstörung haftbar gemacht werden;
- Allgemeiner stellt der Dienst in keinem Fall eine Sicherheitsauditleistung noch eine Sicherheits- oder Zustellbarkeitsgarantie dar, sodass HUCENCY in keinem Fall für etwaige Schäden haftbar gemacht werden kann, die dem Kunden oder jeder anderen Person aufgrund einer Sicherheitslücke oder jeder anderen Funktionsstörung entstehen, die die IT-Umgebung des Kunden beeinträchtigt.
6 bis. KI-Assistent « Thomas » — Wesen, Grenzen und Fehlen einer Garantie
Der Kunde wird ausdrücklich darüber informiert und akzeptiert, dass das Modul « KI-Assistent – Thomas » auf Technologien der generativen künstlichen Intelligenz (große Sprachmodelle) beruht, die insbesondere von einem dritten Unterauftragnehmer bereitgestellt werden (siehe Anlage 2). Der derzeitige Anbieter für künstliche Intelligenz ist die Gesellschaft Anthropic. HUCENCY behält sich das Recht vor, ihn jederzeit durch jedes andere Modell oder jeden anderen Anbieter zu ersetzen, insbesondere ein innerhalb der Europäischen Union von einem Dritten oder von HUCENCY selbst gehostetes Modell, gemäß dem in Anlage 2 (Artikel 5) vorgesehenen Verfahren zum Wechsel des Unterauftragnehmers. Ein solcher Ersatz kann den Standort der Verarbeitungen ändern und gegebenenfalls jede Datenübermittlung außerhalb der Europäischen Union beseitigen.
In dieser Hinsicht erkennt der Kunde an, dass:
- die von Thomas vorgeschlagenen Analysen, Interpretationen, DNS-Einträge, Empfehlungen und Behebungssequenzen zu Informationszwecken, zu Unterstützungszwecken bereitgestellt werden und Fehler, Ungenauigkeiten, Auslassungen oder veraltete Informationen enthalten können (einschließlich plausibler, aber unrichtiger Antworten);
- diese Elemente weder eine fachliche, rechtliche oder sicherheitsbezogene Beratung noch eine Erfolgs- oder Konformitätsgarantie darstellen;
- es dem Kunden obliegt, jede Empfehlung von Thomas durch eine qualifizierte Person überprüfen zu lassen, bevor er sie anwendet, insbesondere vor jeder Veröffentlichung oder Änderung eines DNS-Eintrags oder einer DMARC-Richtlinie;
- die Entscheidung, eine Empfehlung anzuwenden oder nicht, sowie deren Umsetzung in die alleinige Verantwortung des Kunden fällt.
HUCENCY setzt angemessene Maßnahmen für die Qualität der Antworten des Assistenten um (insbesondere indem sie ihre Analysen auf die Daten des Kunden stützt), garantiert jedoch weder deren Richtigkeit noch deren Vollständigkeit noch deren Eignung für einen bestimmten Bedarf. Die Haftung von HUCENCY kann nicht aufgrund einer vom Kunden getroffenen Entscheidung oder einer auf der Grundlage einer Antwort des Assistenten durchgeführten Handlung ausgelöst werden, innerhalb der in Artikel 21 vorgesehenen Grenzen. Der Austausch mit dem Assistenten wird unter den Bedingungen der Anlage 2 verarbeitet; er wird nicht zum Training der Modelle des dritten Unterauftragnehmers verwendet.
6 ter. Kostenlose Sicherheitstest-Werkzeuge — Wesen, Grenzen und Autorisierung
HUCENCY stellt frei zugänglich auf ihrer Website (Seite « /tools ») kostenlose Werkzeuge bereit, die es ermöglichen, die Exposition einer Domain gegenüber einer bestimmten Schwachstelle zu testen. Das erste dieser Werkzeuge, « WP2SHELL », testet die Exposition einer WordPress-Website gegenüber der sogenannten « wp2shell »-Schwachstelle. Die Nutzung dieser Werkzeuge ist unabhängig von der Abonnierung des Dienstes und unterliegt den Bestimmungen des vorliegenden Artikels, die der Nutzer des Werkzeugs vor jedem Test akzeptiert.
Indem er einen Test anfordert, erklärt der Nutzer des Werkzeugs:
- bestätigt er, der Eigentümer der getesteten Domain oder deren ordnungsgemäß autorisierter Verwalter zu sein, und autorisiert ausdrücklich HUCENCY, den angeforderten Test daran durchzuführen. Das Eigentum an der Domain wird zuvor mittels einer technischen Herausforderung überprüft (Veröffentlichung eines DNS-TXT-Eintrags); der Test einer Domain, an der der Nutzer des Werkzeugs über kein Recht und keine Autorisierung verfügt, ist strikt untersagt und fällt in seine alleinige Verantwortung;
- erkennt er an, dass der Test eine nicht intrusive Diagnose ist: er beschränkt sich auf das Lesen öffentlich zugänglicher Signale, nutzt keine Schwachstelle aus und nimmt keine Änderung an der getesteten Domain oder Website vor;
- erkennt er an, dass das mitgeteilte Ergebnis eine Risikoeinschätzung darstellt, die zu Informationszwecken und ohne Erfolgspflicht bereitgestellt wird und die weder einen Nachweis der Ausnutzbarkeit noch eine Sicherheitsauditleistung noch eine Sicherheitsgarantie im Sinne von Artikel 6 darstellt. Es obliegt ihm, jede etwaige Exposition durch eine qualifizierte Person überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen;
- akzeptiert er, dass seine Einwilligung in den Test mit Zeitstempel versehen und mit seiner IP-Adresse als Beweis aufbewahrt wird, gemäß Artikel 25 und der auf der Website zugänglichen Datenschutzerklärung.
HUCENCY setzt angemessene Maßnahmen für die Zuverlässigkeit dieser Werkzeuge um, garantiert jedoch weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Diagnose noch das Fehlen von falsch positiven oder falsch negativen Ergebnissen. Ihre Haftung kann nicht aufgrund einer vom Nutzer des Werkzeugs getroffenen Entscheidung oder einer auf der Grundlage eines Ergebnisses durchgeführten Handlung ausgelöst werden, innerhalb der in Artikel 21 vorgesehenen Grenzen.
7. Abonnierungsmodalitäten
Die Abonnierung des Dienstes setzt die Validierung (elektronisch oder handschriftlich) eines von HUCENCY auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen und Bedürfnisse erstellten Bestellscheins durch den Kunden voraus, der die für die Bereitstellung des Dienstes anwendbaren besonderen Bedingungen (Umfang, abonnierte Optionen, Preis usw.) umfasst und dem die vorliegenden CGS beigefügt sind, oder, bei der Online-Abonnierung, die Annahme der vorliegenden CGS und die Validierung des gewählten Abonnements auf der Kundenschnittstelle. Die Validierung des Bestellscheins oder der Online-Abonnierung durch den Kunden gilt als vorbehaltlose Annahme der besagten CGS durch ihn. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich, dass die Validierung des Bestellscheins oder der Abonnierung mit allen elektronischen Mitteln erfolgen kann.
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass seine Validierung des Bestellscheins oder der Online-Abonnierung als feste und endgültige Bestellung des Dienstes zu den Bedingungen des Vertrags gilt. Mit der Validierung erkennt der Kunde im Übrigen an, sämtliche Informationen und Ratschläge erhalten zu haben, die es ihm ermöglichen, die Eignung des Dienstes für seine Bedürfnisse zu beurteilen. Somit ist jede Haftung von HUCENCY im Falle einer Nichteignung des Dienstes oder wenn sich dieser nicht als den Erwartungen des Kunden entsprechend erweist, insbesondere hinsichtlich Ergebnis und Leistung, ausgeschlossen.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, haben die von HUCENCY ausgestellten Bestellscheine eine Gültigkeitsdauer von einem (1) Monat.
8. Technische Voraussetzungen
Die Einhaltung bestimmter technischer Voraussetzungen und Anweisungen ist für die ordnungsgemäße Ausführung des Dienstes erforderlich. Diese Voraussetzungen und Anweisungen werden dem Kunden in der Anlage « Technische Voraussetzungen » des Bestellscheins, auf der Kundenschnittstelle oder in der Dokumentation zur Kenntnis gebracht. Der Kunde wird insbesondere darüber informiert, dass der Empfang der DMARC-Berichte die Veröffentlichung der von der Lösung angegebenen Einträge in der DNS-Zone der betreffenden Domains voraussetzt und dass er über die erforderlichen Rechte an dieser DNS-Zone verfügen muss.
Vor der Validierung des Bestellscheins verpflichtet sich der Kunde, alle erforderlichen Sorgfaltsmaßnahmen zur Einhaltung der so spezifizierten Voraussetzungen zu ergreifen. Andernfalls kann HUCENCY nicht für eine Nichtausführung, Nichtkonformität oder Funktionsstörung des Dienstes haftbar gemacht werden, die sich daraus ganz oder teilweise ergeben könnte. Ebenso kann der Kunde in dieser Hypothese in keinem Fall die Kündigung des Vertrags beanspruchen.
9. Inbetriebnahme
Um den Dienst gemäß dem Vertrag erbringen zu können, muss HUCENCY zunächst dessen Inbetriebnahme mit der Mitwirkung des Kunden sicherstellen. Die vorgelagerte Phase der Inbetriebnahme kann je nach Größe der Organisation des Kunden die folgenden Schritte und Vorgänge umfassen:
✓ Termin zur Vorstellung der Einrichtungsschritte und der für den Start des Dienstes erforderlichen Elemente; ✓ Parametrierung und Personalisierung der Lösung; ✓ Veröffentlichung der DNS-Einträge, die den Empfang der DMARC-Berichte ermöglichen, und Überprüfung ihrer ordnungsgemäßen Berücksichtigung.
Nach Durchführung der vorgenannten Vorgänge wird die Lösung dem Kunden bereitgestellt (Öffnung der Benutzerkonten auf der Kundenschnittstelle) und die Sammlung der DMARC-Berichte wird eingeleitet.
Die praktischen Modalitäten der Leistungen (Dauer, Zeitplan oder andere) sind im Bestellschein vorgesehen. Die von HUCENCY mitgeteilten Fristen oder Zeitpläne werden zu Informationszwecken bereitgestellt.
Der Kunde verpflichtet sich, aktiv und nach Treu und Glauben mit HUCENCY zusammenzuarbeiten und sich im Rahmen der Leistungen verfügbar zu zeigen, insbesondere im Stadium der Inbetriebnahme. Andernfalls kann HUCENCY in keinem Fall im Falle einer Nichtausführung oder einer verspäteten Ausführung haftbar gemacht werden. Ebenso kann der Kunde in dieser Hypothese den Vertrag nicht vorzeitig kündigen.
Der Kunde wird darüber hinaus darüber informiert, dass die Bereitstellung des Dienstes ab dem Ende der vorgelagerten Phase der Inbetriebnahme beginnt, ohne dass ein Aufschub möglich ist.
10. Bereitstellung der Lösung
10.1. Zugangsart
Die Lösung ist über das Internet aus der IT-Umgebung des Kunden oder der Benutzer (Endgeräte, Internetnetz usw.) zugänglich.
Die Benutzer greifen auf die Kundenschnittstelle zu, indem sie sich mit ihren Zugangsdaten in ihr Benutzerkonto einloggen.
Bestimmte öffentliche Funktionen der Lösung (insbesondere die öffentliche Analyse einer Domain und der Assistent Thomas im öffentlichen Modus) können ohne Erstellung eines Benutzerkontos zugänglich sein, unter den auf der Lösung angegebenen Bedingungen.
HUCENCY ist nicht verantwortlich für die Beschaffung, Einrichtung, Konfiguration, Verbindung und Wartung der verschiedenen Elemente der Konfiguration und der Telekommunikationsmittel, die den Zugang zur Lösung ermöglichen.
10.2. Zugangs- und Nutzungsrechte
Durch die vorliegenden Bedingungen räumt HUCENCY dem Kunden ein Recht auf Fernzugang und Nutzung der Lösung ein. Dieses Zugangs- und Nutzungsrecht wird persönlich, nicht ausschließlich, nicht abtretbar und nicht übertragbar für die ganze Welt und für die Dauer des Vertrags gewährt. Es wird ausschließlich für die internen Bedürfnisse des Kunden gewährt, die unmittelbar mit seiner Tätigkeit zusammenhängen, und zu dem alleinigen und einzigen Zweck, die Nutzung der Lösung durch den Kunden und die Benutzer gemäß ihrer Bestimmung und den Bestimmungen des Vertrags zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewährt HUCENCY auch den Benutzern ein Recht auf Fernzugang und Nutzung der Lösung unter denselben Bedingungen. Jede andere Nutzung oder Verwertung der Lösung ist ausdrücklich untersagt und kann zur Kündigung des Vertrags wegen Verstoßes des Kunden führen, unbeschadet aller Schadenersatzansprüche, die HUCENCY geltend machen könnte.
10.3. Benutzerkonten – Zugangsdaten
Je nach den Bedürfnissen des Kunden stellt HUCENCY diesem ein oder mehrere Benutzerkonten zur Verfügung, die den Zugriff auf die Lösung ermöglichen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Nutzung, die von der Lösung gemacht wird, sei es durch ihn selbst oder durch die Benutzer. Der Zugriff auf die Konten erfolgt mittels Zugangsdaten (Login und Passwort). Die Zugangsdaten sind eindeutig, persönlich und streng vertraulich. Es ist ausdrücklich untersagt, sie an einen Dritten zu übertragen. Die auf der Lösung durchgeführten Handlungen, sobald man mit seinen Zugangsdaten eingeloggt ist, gelten als vom Kunden vorgenommen. Der Kunde ist unter Ausschluss von HUCENCY allein verantwortlich für die Wahrung der Vertraulichkeit der Zugangsdaten und muss die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit sie nicht von nicht autorisierten Personen verwendet werden können. HUCENCY ist von jeder Haftung im Falle des Verlusts, der unrechtmäßigen oder betrügerischen Nutzung der Zugangsdaten befreit und ist in diesem Fall in keinem Fall verantwortlich für die Handlungen, die von nicht autorisierten Dritten auf der ihr bereitgestellten Lösung durchgeführt werden könnten. Im Falle des Verlusts, des Verdachts der Offenlegung oder der Offenlegung von Zugangsdaten muss der Kunde unverzüglich eine Erneuerung des Passworts vornehmen und HUCENCY kontaktieren.
10.4. Service-Levels
HUCENCY stellt das Hosting, die Verfügbarkeit, den Support und die Wartung der Lösung gemäß den nachstehend vorgesehenen Service-Levels sicher.
▪ Hosting - Verfügbarkeit Die Lösung wird unter der Verantwortung von HUCENCY bei einem oder mehreren Drittanbietern für Hosting ihrer Wahl gehostet. HUCENCY bleibt frei, den Hosting-Anbieter während der Vertragslaufzeit zu wechseln, sofern dies keine Verschlechterung des Zugangs zur Lösung verursacht. Das Hosting erfolgt auf in Frankreich lokalisierten Servern (Scaleway, Region fr-par). Es ist vorgesehen, dass die Lösung spätestens am 30.09.2026 auf den eigenen Servern von HUCENCY, lokalisiert in Frankreich, gehostet wird.
HUCENCY unternimmt ihre besten Anstrengungen, damit die dem Kunden bereitgestellte Lösung 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr verfügbar bleibt, mit einer monatlichen Verfügbarkeitsrate von 99,50 %.
Die Parteien vereinbaren, dass die Nichtverfügbarkeit der vollständigen Unmöglichkeit für jeden Benutzer entspricht, auf die Lösung in ihrer Gesamtheit zuzugreifen.
Der Kunde wird darüber informiert, dass die Lösung aufgrund der von HUCENCY durchgeführten geplanten Wartungseingriffe und der Bereitstellung von Updates Zeiträume der Nichtverfügbarkeit aufweisen kann. Die durch diese Vorgänge verursachten Nichtverfügbarkeitszeiten werden gegebenenfalls nicht bei der Berechnung der monatlichen Verfügbarkeitsrate berücksichtigt.
▪ Technischer Support (Level 1) HUCENCY stellt dem Kunden einen Support-Dienst (Level 1) zur Verfügung, der damit beauftragt ist, die Auskunftsersuchen des Kunden bezüglich der Nutzung der Lösung im Allgemeinen zu bearbeiten und bei Bedarf Empfehlungen und Nutzungshinweise zu erteilen.
Der technische Support-Dienst kann kontaktiert werden:
- Durch jeden Benutzer;
- Von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr (Werktage und Geschäftszeiten, außer Feiertagen);
- Telefonisch unter (+33)2 21 81 41 81
- Per E-Mail an die Adresse support@dmarc.com
HUCENCY verpflichtet sich, auf die Auskunftsersuchen schnellstmöglich zu antworten. Die Antworten werden per E-Mail oder direkt telefonisch übermittelt.
▪ Korrektive Wartung (Level 2) HUCENCY stellt dem Kunden einen korrektiven Wartungsdienst zur Verfügung, der mit der Bearbeitung der Meldungen und der Behebung der die Lösung beeinträchtigenden Anomalien beauftragt ist. Die korrektive Wartung umfasst bei Bedarf die Entwicklung von Korrekturen des Quellcodes, jedoch nicht die Entwicklung neuer Funktionalitäten.
Der korrektive Wartungsdienst kann kontaktiert werden:
- Durch jeden Benutzer;
- Von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr (Werktage und Geschäftszeiten, außer Feiertagen);
- Über das von HUCENCY bereitgestellte Ticketing-Werkzeug.
Jede Meldung einer Anomalie muss zwingend eine Beschreibung der Anomalie und einen Vorschlag zur Qualifizierung der Anomalie (Geringfügige Anomalie, Schwerwiegende Anomalie, Blockierende Anomalie) enthalten. Enthält die Meldung diese Informationen nicht, wird sie von HUCENCY nicht berücksichtigt, ohne dass dies deren Haftung in irgendeiner Weise auslösen kann. Die Meldung ist ab dem Eingang der Meldung im Ticketing-Werkzeug wirksam.
Bei Eingang bestätigt der technische Dienst von HUCENCY den Empfang und führt eine vorläufige Ferndiagnose des aufgetretenen Problems durch, um dessen Ursprung zu identifizieren und die Anomalie zu qualifizieren. Nur die von HUCENCY festgelegte Qualifizierung wird berücksichtigt, um die anwendbaren Bearbeitungsfristen zu bestimmen.
Sofern möglich, behebt HUCENCY die Anomalie unverzüglich. Andernfalls wird die Anomalie unter den nachstehend definierten Bedingungen in Abhängigkeit von der zugrunde gelegten Qualifizierung behoben.
HUCENCY unternimmt ihre besten Anstrengungen, um die Anomalien innerhalb der nachstehend festgelegten Fristen zu beheben:
Hauptmodul:
| Qualifizierung | Frist für die Bearbeitung der Meldung* | Behebungsfrist** |
|---|---|---|
| Blockierende Anomalie | 12 Geschäftsstunden | 24 Geschäftsstunden |
| Schwerwiegende Anomalie | 24 Geschäftsstunden | 14 Werktage |
| Geringfügige Anomalie | 5 Werktage | 30 Werktage |
Zusatzmodule:
| Qualifizierung | Frist für die Bearbeitung der Meldung* | Behebungsfrist** |
|---|---|---|
| Blockierende Anomalie | 24 Geschäftsstunden | 14 Werktage |
| Schwerwiegende Anomalie | 48 Geschäftsstunden | 60 Werktage |
| Geringfügige Anomalie | 5 Werktage | 120 Werktage |
* die Bearbeitungsfristen beginnen ab dem Eingang der Meldung und enden, wenn die Wartungsvorgänge beginnen. Sie umfassen die Zeit für die Qualifizierung der Anomalie durch HUCENCY.
** Die Behebungsfristen beginnen am Ende der Eingriffsfrist und enden, wenn die Anomalie behoben ist (Umgehungslösung inbegriffen).
Der Eingriff von HUCENCY kann zur Bereitstellung einer Umgehungslösung führen, bis eine endgültige korrektive Lösung bereitgestellt wird.
Ein Eingriffsbericht wird dem Kunden im Anschluss an den Eingriff per E-Mail oder über die Ticketing-Software übermittelt. Die Anfrage wird dann geschlossen.
▪ Weiterentwickelnde Wartung – Updates Der Kunde profitiert von den Updates und funktionalen Weiterentwicklungen der Lösung, die auf Initiative von HUCENCY durchgeführt werden und ab ihrer Inbetriebnahme dem Vertrag unterliegen.
HUCENCY stellt die Bereitstellung und den Einsatz der Updates und Weiterentwicklungen sicher und übermittelt dem Kunden gegebenenfalls die zugehörige Dokumentation.
HUCENCY informiert den Kunden mit allen Mitteln (E-Mails oder über die Lösung) über die gegebenenfalls von diesem durchzuführenden Updates, wenn ihr Einsatz eine Handlung seinerseits erfordert. HUCENCY kann nicht im Falle einer Funktionsstörung, Nichtverfügbarkeit oder Nichtkonformität der Lösung im Hinblick auf die Bestimmungen des Vertrags haftbar gemacht werden, die aus einer Weigerung oder einem Versäumnis der Umsetzung eines von HUCENCY geforderten Updates resultiert. Der Einsatz der Updates kann die Lösung ganz oder teilweise unverfügbar machen, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert, ohne dass dies einen Verstoß von HUCENCY darstellen kann.
▪ Geplante Wartung HUCENCY kann veranlasst sein, punktuell geplante Wartungseingriffe durchzuführen, um das ordnungsgemäße Funktionieren ihrer Dienste sicherzustellen. In diesem Fall informiert HUCENCY den Kunden zuvor mindestens zwei (2) Werktage im Voraus, außer bei zwingender Sicherheitsnotwendigkeit, und teilt ihm die voraussichtliche Dauer des Eingriffs mit. HUCENCY bemüht sich, diese Vorgänge außerhalb der Bürozeiten durchzuführen (vor 9 Uhr und nach 18 Uhr, Werktage und Geschäftszeiten). Diese Eingriffe können die Lösung vorübergehend unverfügbar machen, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert, ohne dass dies einen Verstoß von HUCENCY darstellen kann.
▪ Ausschlüsse HUCENCY ist nicht an die im vorliegenden Artikel vorgesehenen Service-Level-Verpflichtungen gebunden und kann in den folgenden Fällen weder haftbar gemacht noch zur Zahlung einer Strafe verpflichtet werden:
- Weigerung des Kunden, mit HUCENCY bei der Behebung der Anomalien zusammenzuarbeiten und insbesondere auf die Fragen und Auskunftsersuchen von HUCENCY zu antworten, oder Untätigkeit des Kunden im Anschluss an eine von HUCENCY übermittelte Empfehlung oder Anfrage;
- Nutzung der Lösung in einer Weise, die nicht ihrer Bestimmung oder jeder Regel, Voraussetzung, Dokumentation, jedem Hinweis, jeder dem Kunden zur Kenntnis gebrachten Nutzungsanweisung entspricht;
- Nicht autorisierte Änderung der Lösung durch den Kunden oder einen Dritten und, allgemeiner, jeder nicht autorisierte Eingriff durch den Kunden, einen Benutzer oder einen Dritten;
- Verstoß des Kunden gegen eine seiner Pflichten aus dem Vertrag;
- Installation oder Nutzung jeglicher Hardware, Browser, Softwarepakete, Software oder Betriebssysteme, die veraltet oder mit der Lösung nicht kompatibel sind;
- Ausfall der elektronischen Kommunikationsnetze und, allgemeiner, Eintritt eines Falls höherer Gewalt;
- Vorsätzliche Handlung der Beschädigung, Böswilligkeit, Sabotage, vorsätzliches Verschulden des Kunden oder einer Person unter seiner Verantwortung;
- Cyberangriff auf das System des Kunden;
- Schaden, der eine von HUCENCY im Rahmen der Wartung nicht betreute Software betrifft (Drittsoftware);
- Funktionsstörung außerhalb der technischen Kontrolle von HUCENCY, wie etwa Funktionsstörungen, die der IT-Umgebung des Kunden oder eines seiner Mitarbeiter oder den die DMARC-Berichte ausstellenden dritten Mailservern zuzurechnen sind oder diese betreffen.
Jeder Eingriff von HUCENCY im Anschluss an eine Anomalie, die direkt oder indirekt durch eine der oben genannten Ursachen verursacht wurde, oder, allgemeiner, die nicht im Rahmen des Supports oder der Wartung betreut wird, kann zusätzlich auf der Grundlage des anwendbaren Stundensatzes in Rechnung gestellt werden.
11. Finanzielle Bedingungen
11.1. Preis des Dienstes
Als Gegenleistung für die Bereitstellung des Dienstes ist der Kunde verpflichtet, an HUCENCY zu zahlen:
- Gegebenenfalls einen Pauschalbetrag, der den Leistungen der Inbetriebnahme oder der Begleitung entspricht, dessen Höhe im Bestellschein aufgeführt ist, zahlbar am Tag der Abonnierung;
- Eine monatliche und/oder jährliche Gebühr pro Modul oder Option, die berechnet werden kann:
- Entweder in Abhängigkeit vom vom Kunden abonnierten Abonnementplan und den Schwellenwerten (Anzahl der Domains, Sitze, enthaltenen Credits), wobei jede Überschreitung eines Schwellenwerts zur Anwendung einer zusätzlichen Berechnung führt;
- Entweder in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch (insbesondere Credits des KI-Assistenten);
- Entweder pauschal.
Die Beträge und Berechnungsmethoden der anwendbaren Gebühren sind im Bestellschein oder in der Online-Tarifliste am Tag der Abonnierung angegeben.
Im Falle einer Online-Abonnierung sind die Abonnementpläne und ihre Tarife diejenigen, die in der Tarifliste der Lösung am Tag der Abonnierung angezeigt werden. Zu Informationszwecken zum Datum der vorliegenden Bedingungen: Plan Free (0 €), Starter (199 € HT/Monat), Pro (349 € HT/Monat), Business (699 € HT/Monat) und Enterprise (auf Angebot). Das Jahresabonnement wird auf der Grundlage von zehn (10) Monaten für zwölf (12) Monate Zugang in Rechnung gestellt (zwei Monate kostenlos). Die Nutzung des KI-Assistenten « Thomas » wird in Credits abgerechnet: jeder Plan umfasst ein monatliches Credit-Volumen; der Assistent zeigt vor jeder Handlung eine Schätzung an und wird nur in Abhängigkeit vom tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt, der die mitgeteilte Schätzung nicht überschreiten kann. Credit-Aufladungen können zum Verkauf angeboten werden. Die in jedem Plan enthaltenen Volumina an DMARC-Berichten stellen einen Schwellenwert für die angemessene Nutzung dar; ihre Überschreitung führt zu einer Einladung zum Wechsel des Plans und nicht zu einer Berechnung pro Einheit.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die Gebühren im Voraus (terme à échoir) in Rechnung gestellt und die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab ihrer Ausstellung per Kreditkarte, Überweisung oder Bankeinzug zahlbar. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.
Im Falle einer Online-Abonnierung werden die Rechnungsstellung, der Einzug und die Ausstellung der Quittungen und Rechnungen über den Zahlungsdienstleister Stripe (siehe Anlage 2) abgewickelt. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte (Abonnement mit automatischer Verlängerung) oder, bei Jahresabonnements, per Banküberweisung. Der Dienst wird bei tatsächlichem Eingang der Zahlung aktiviert. HUCENCY bewahrt keine Kreditkartendaten auf.
Die von HUCENCY praktizierten Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich ohne Steuern (HT). Sie werden um den Betrag der am Tag der Rechnungsstellung anwendbaren Mehrwertsteuer erhöht. Sie beinhalten gegebenenfalls die dem Kunden gewährten Rabatte und Nachlässe.
11.2. Tarifrevision
Die Tarife können jedes Jahr revidiert werden, um an den Syntec-Index indexiert zu werden, unter Berücksichtigung der Formel P = (Po x S) / So, in der:
P den Preis ohne Steuern der betreffenden Leistungen nach der Revision darstellt; Po den Preis ohne Steuern der Leistungen zum Datum des Inkrafttretens des Vertrags oder zum Datum der vorherigen Revision darstellt; S den Wert des letzten zum Revisionsdatum veröffentlichten Syntec-Index darstellt; So den Wert des letzten zum Datum des Inkrafttretens der vorliegenden Bedingungen oder zum Datum der vorherigen Revision veröffentlichten Syntec-Index darstellt.
Neben der vorgenannten Indexierung behält sich HUCENCY die Möglichkeit vor, ihre Tarife nach Ablauf jedes Vertragszeitraums zu ändern. Die Parteien vereinbaren, dass der revidierte Tarif nicht höher sein darf als der auf der Grundlage des letzten zum Revisionsdatum veröffentlichten Syntec-Index indexierte Tarif, erhöht um drei (3) Punkte. In diesem Fall informiert HUCENCY den Kunden schriftlich mindestens 30 Tage vor dem Stichtag der anwendbaren Vorankündigung. Bei Ablehnung der neuen Tarife muss der Kunde den Vertrag unter Einhaltung der zwischen den Parteien vereinbarten Vorankündigungsfrist kündigen. Andernfalls sind die revidierten Tarife ab dem Datum der Verlängerung des Vertrags vollständig anwendbar.
11.3. Zahlungsverzug
Jeder Zahlungsverzug durch den Kunden innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen kann die Aussetzung der Bereitstellung des Dienstes ganz oder teilweise zur Folge haben.
Darüber hinaus führt jeder bei Fälligkeit nicht gezahlte Betrag zur Zahlung von Verzugsstrafen, die am Tag nach dem vereinbarten Zahlungsdatum fällig werden. Die Strafen entsprechen dem von der Europäischen Zentralbank auf ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatz, erhöht um 10 Prozentpunkte. Die Verzugsstrafen sind von Rechts wegen fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen, zusätzlich zu den Verzugsstrafen, zu einer Verpflichtung des Schuldners, eine Pauschalentschädigung von 40 € für Beitreibungskosten zu zahlen.
Der Kunde muss darüber hinaus alle Kosten erstatten, die durch die streitige Beitreibung der geschuldeten Beträge entstehen, einschließlich der Honorare von Amtsträgern (officiers ministériels). Die Verzugsstrafen sind ohne Formalität und ohne besondere Inverzugsetzung fällig. In keinem Fall dürfen die Zahlungen ausgesetzt oder Gegenstand einer Aufrechnung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von HUCENCY sein. Jede Teilzahlung wird zuerst auf die Beträge angerechnet, deren Fälligkeit am ältesten ist. Bei Nichtzahlung einer fälligen Rechnung werden die anderen Rechnungen sofort fällig.
12. Pflichten des Kunden
12.1. Zahlung
Der Kunde verpflichtet sich, jeden HUCENCY in Anwendung des Vertrags geschuldeten Betrag gemäß den zwischen den Parteien vorgesehenen Zahlungsmodalitäten zu zahlen.
12.2. Zusammenarbeit
Der Kunde wird darüber informiert, dass eine aktive und loyale Zusammenarbeit seinerseits ausschlaggebend ist, damit HUCENCY ihm die Lösung bereitstellen und ihm die Dienste konform erbringen kann.
In dieser Hinsicht verpflichtet sich der Kunde:
- HUCENCY spontan und rechtzeitig über jede Besonderheit seines Unternehmens und seines Geschäfts zu informieren, die die Bereitstellung des Dienstes und die Ausführung der vertraglichen Verpflichtungen von HUCENCY im Allgemeinen beeinflussen könnte;
- Auf die Auskunftsersuchen von HUCENCY zu antworten, soweit diese für die Bereitstellung des Dienstes erforderlich sind, und sich verfügbar zu zeigen, insbesondere im Rahmen der Inbetriebnahme;
- HUCENCY unverzüglich jede Information oder jedes Dokument zu übermitteln, das sie von ihm verlangen würde, im Rahmen dessen, was für die Bereitstellung des Dienstes erforderlich ist;
- Alle ihm obliegenden Aufgaben auszuführen (Übermittlung der erforderlichen Informationen und Dokumente, Antworten auf die Auskunftsersuchen von HUCENCY, Zusammenarbeit im Rahmen der Inbetriebnahme und der Wartung usw.) und, allgemeiner, jede von HUCENCY im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausführung des Dienstes geforderte Handlung durchzuführen;
- HUCENCY spontan und rechtzeitig über jedes Ereignis zu informieren, von dem er während der Vertragslaufzeit Kenntnis erlangt und das die Bereitstellung des Dienstes beeinträchtigen kann;
- Rechtzeitig alle für die einwandfreie Ausführung der Dienste erforderlichen personellen und materiellen Mittel bereitzustellen und seinem Personal jede Anweisung zu geben, damit dieses uneingeschränkt mit HUCENCY zusammenarbeitet.
HUCENCY kann in keinem Fall im Falle einer Nichtausführung haftbar gemacht werden, die auf einem Mangel an Zusammenarbeit des Kunden unter den in dieser Klausel definierten Bedingungen beruht. Ebenso kann der Kunde in dieser Hypothese in keinem Fall die Kündigung des Vertrags wegen Verschuldens beanspruchen.
12.3. Konforme Nutzung der Lösung
Der Kunde verpflichtet sich, die Lösung zu nutzen:
- Gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen und innerhalb der Grenzen der durch diese gewährten Rechte;
- In normaler, angemessener, nicht betrügerischer Weise und gemäß ihrer Bestimmung;
- Unter Einhaltung aller von HUCENCY mitgeteilten oder zugänglich gemachten Nutzungsregeln oder -empfehlungen, insbesondere durch Aushang, Veröffentlichung oder Benachrichtigung auf der Lösung;
- Unter Einhaltung der Rechte am geistigen Eigentum von HUCENCY und derjenigen Dritter sowie jeder geltenden Regelung.
Insbesondere untersagt sich der Kunde namentlich:
- Die Lösung zu anderen Zwecken als denen zu nutzen, die aus ihrer strikten Bestimmung resultieren, wie insbesondere Domains zu überwachen oder zu analysieren, an denen er über kein Recht und keine Autorisierung verfügt, oder die Lösung zu böswilligen Zwecken zu nutzen;
- Abgeleitete Werke der Lösung zu erstellen oder zu versuchen, sie zu übersetzen, zu disassemblieren, zu rekompilieren, zu kompilieren, zu dekompilieren, Reverse Engineering vorzunehmen oder zu versuchen, dies zu tun, außer innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen;
- Die Lösung ganz oder teilweise abzutreten, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu unterlizenzieren, zu verteilen, zu übertragen, aufzuführen, zu verbreiten, zu vermarkten oder bereitzustellen oder einen Dritten dazu zu autorisieren oder zu bestimmen, anders als im Rahmen und innerhalb der durch den vorliegenden Vertrag erlaubten Grenzen;
- Die Lösung ganz oder teilweise zu ändern und/oder die Lösung ganz oder teilweise mit anderen Computerprogrammen zusammenzuführen oder jemandem die Mittel dazu zu verschaffen;
- Sein Benutzerkonto und/oder seine Zugangsdaten an einen nicht autorisierten Dritten zu übertragen oder, allgemeiner, sein Konto auf der Lösung nicht autorisierten Dritten mit welchen Mitteln auch immer ohne die ausdrückliche, schriftliche und vorherige Zustimmung von HUCENCY bereitzustellen;
- Das ordnungsgemäße Funktionieren der Lösung zu stören oder zu versuchen, es zu stören, insbesondere durch Einbindung von Viren oder anderer Schadsoftware und Technologien, die geeignet sind, ihre Funktionen ganz oder teilweise zu beeinträchtigen;
- Die Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs und/oder der Nutzung der Lösung, wie die Robots-Ausschlussprotokolle, zu umgehen;
- Roboter oder Automaten (Bots, Spider, Scraper oder andere) oder jedes andere automatisierte Verfahren zu verwenden, um auf die Lösung zuzugreifen;
- Data Mining auf der Lösung zu betreiben;
- Einen qualitativ oder quantitativ wesentlichen Teil der Datenbanken von HUCENCY zu extrahieren und/oder wiederzuverwenden;
- Die Datenbanken von HUCENCY ganz oder teilweise wiederholt und systematisch zu extrahieren und/oder wiederzuverwenden;
- Die vermeintlichen Fehler, Bugs oder sonstigen Nichtkonformitäten der Lösung zu korrigieren oder durch einen Dritten korrigieren zu lassen, wobei sich HUCENCY die Wartung der Lösung vorbehält.
Der Kunde steht für die Einhaltung sämtlicher dieser Pflichten durch jeden Benutzer ein, auch wenn der Kunde die Nutzung der Lösung einem Dritten für seine Rechnung anvertraut. Jeder Verstoß eines Benutzers gegen eine dieser Pflichten löst die Haftung des Kunden aus.
12.4. Nutzung der Lösung durch einen Dritten für Rechnung des Kunden
Wenn der Kunde beabsichtigt, die Nutzung der Lösung für seine Rechnung einem Dritten anzuvertrauen, muss er die vorherige schriftliche Autorisierung von HUCENCY einholen. Andernfalls stellt jede Nutzung der Lösung durch einen Dritten einen Verstoß gegen den Vertrag seitens des Kunden dar.
Wird ihm die Autorisierung gewährt, verpflichtet sich der Kunde, dem bestimmten Dritten sämtliche für die Nutzung der Lösung geltenden Regeln mitzuteilen (Inhalt der vorliegenden allgemeinen Bedingungen, unter Ausschluss aller zwischen den Parteien vereinbarten besonderen Bedingungen, und jede gegebenenfalls von HUCENCY bereitgestellte Nutzungsdokumentation).
Der Kunde steht für die Einhaltung dieser Regeln durch diesen Dritten ein. Jeder Verstoß gegen die Nutzungsregeln durch den bestimmten Dritten löst die Haftung des Kunden aus.
13. Geistiges Eigentum
13.1. Rechte an der Lösung
HUCENCY ist und bleibt Inhaberin der Rechte am geistigen Eigentum an der Lösung und an allen Elementen, die sie bilden (Struktur, Quellcodes, Dokumentation, grafische Inhalte, Bilder, Texte, Fotografien, Visuals, Töne, Videos, Marken, Logos, Domainnamen usw.), und des damit verbundenen Know-hows.
Diese Elemente sind durch die Gesetze über das geistige Eigentum und andere geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht und das Markenrecht. Die dem Kunden gemäß den vorliegenden Bedingungen gewährten Zugangs- und Nutzungsrechte an der Lösung verleihen ihm kein Recht am geistigen Eigentum an dieser.
Folglich verpflichtet sich der Kunde, die Rechte am geistigen Eigentum an der Lösung und allen ihren Bestandteilen zu respektieren und, allgemeiner, die Lösung ganz oder teilweise nicht zu anderen Zwecken zu nutzen oder zu verwerten als den strikt gemäß den vorliegenden Bedingungen vereinbarten. Jede nicht autorisierte Verwertung, jede vollständige oder teilweise Vervielfältigung oder Aufführung der Lösung ganz oder teilweise mit welchem Verfahren auch immer ist untersagt und würde eine durch den französischen Code de la propriété intellectuelle geahndete Nachahmung darstellen.
13.2. Gewährleistung wegen Entwehrung
HUCENCY gewährleistet dem Kunden gegenüber ihre eigene Handlung gemäß den Bestimmungen von Artikel 1628 des französischen Zivilgesetzbuchs. HUCENCY gewährleistet dem Kunden ferner, dass die dem Verbreitungsrecht unterliegenden Elemente der Lösung kein Element enthalten, an dem ein Dritter Rechte am geistigen Eigentum oder ausschließliche Rechte geltend machen könnte, und dass sie alle Rechte innehat, die sie berechtigen, die Zugangs-, Nutzungs- und Verbreitungsrechte an der Lösung unter den vorliegenden Bedingungen einzuräumen.
In dieser Hinsicht verpflichtet sich HUCENCY, den Kunden auf ihre Kosten gegen jede Nachahmungsklage seitens eines Dritten zu verteidigen, der ein Recht am geistigen Eigentum geltend macht, das die Verwertung der Lösung durch den Kunden unter den vorliegenden Bedingungen beeinträchtigt hätte, oder eine Handlung des unlauteren und/oder schmarotzerischen Wettbewerbs, unter dem Vorbehalt, dass sie vom Kunden unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt wurde und dass der behauptete Verstoß nicht das Werk des Kunden oder einer Person unter seiner Verantwortung ist. Folglich übernimmt HUCENCY jeden Schadenersatz, zu dem der Kunde verurteilt würde und der aus einer der vorgenannten Klagen resultiert.
Wenn ein Element der Lösung durch eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung als Nachahmung anerkannt wird oder wenn es wahrscheinlich ist, dass dieses Element als Nachahmung qualifiziert werden könnte, kann HUCENCY nach ihrer Wahl und unter dem Vorbehalt des unverzichtbaren Charakters dieses Elements für die Bereitstellung der Lösung unter gleichwertigen Bedingungen, entweder (1) auf ihre Kosten das Recht für den Kunden erwirken, das betreffende Element weiterhin zu nutzen und zu verwerten; (2) das betreffende Element ersetzen oder es ändern, damit es die Rechte des Dritten nicht mehr verletzt; (3) oder, vorbehaltlich der Zustimmung des Kunden, den Umfang der Lösung reduzieren.
14. Daten
Der Kunde bleibt alleiniger Inhaber der Rechte am geistigen Eigentum und gegebenenfalls der Rechte am gewerblichen Eigentum und/oder der Sui-generis-Rechte an den Kundendaten, die er bereitstellt oder die im Rahmen der Nutzung der Plattform erzeugt werden, vorbehaltlich der bereits bestehenden Rechte von HUCENCY an der Plattform, ihren Bestandteilen und ihren Inhalten.
Der Kunde bleibt in jedem Fall allein verantwortlich für den Inhalt der Daten, die er auf die Lösung überträgt, eingibt oder hochlädt, und verwertet sie gemäß den Rechten Dritter und jeder anwendbaren Regelung. HUCENCY kann nicht persönlich haftbar gemacht werden, wenn die Verwertung der Daten mittels der Lösung oder allgemeiner im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes einen Verstoß gegen ein Recht Dritter (Recht am geistigen Eigentum, Recht am eigenen Bild oder andere), eine Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte (beleidigend, verleumderisch, gewalttätig, diskriminierend usw.) oder einen Verstoß gegen eine geltende Regelung, wie insbesondere die Regelung zum Schutz personenbezogener Daten, darstellen sollte. In dieser Hinsicht verpflichtet sich der Kunde, HUCENCY auf seine Kosten gegen jede Klage seitens eines Dritten oder einer Behörde zu verteidigen, die ein Recht geltend macht, das die Verwertung der Daten über die Lösung oder den Dienst beeinträchtigt hätte, oder den Verstoß gegen eine beliebige Regelung. Folglich übernimmt der Kunde jeden Schadenersatz oder sonstige Strafen oder Bußgelder, zu denen HUCENCY verurteilt würde.
Der Kunde autorisiert HUCENCY für die Dauer des Vertrags:
- (a) die Kundendaten zu verarbeiten, um das Funktionieren, die Wartung, die Sicherheit, die Verbesserung und die Personalisierung der Lösung unter Einhaltung der anwendbaren Regelung sicherzustellen;
- (b) sie für die Bedürfnisse der Bereitstellung der vereinbarten Dienste zu verarbeiten;
- (c) sie zu transformieren, zu anonymisieren und zu aggregieren, um anonymisierte Daten und aggregierte Daten zu erzeugen.
Der Kunde autorisiert HUCENCY nach der Anonymisierung ausdrücklich, die anonymisierten Daten und die aggregierten Daten zu nutzen, um:
- (a) die Algorithmen, Erkennungs- und Analysemodelle der DMARC-Lage, der Identifizierung der Versandquellen und, allgemeiner, jede im Rahmen der Lösung oder verbundener Dienste verwendete technische Lösung zu entwickeln, zu trainieren, zu parametrieren und zu verbessern;
- (b) statistische Analysen, Studien durchzuführen, auch zu Zwecken der kommerziellen Kommunikation, des Marketings oder der Veröffentlichung, unter der Bedingung, dass keine Information es ermöglicht, den Kunden oder seine Benutzer zu identifizieren;
- (c) neue Dienste, Funktionalitäten oder Inhalte zu entwerfen, zu testen und anzubieten.
HUCENCY untersagt sich, die anonymisierten und aggregierten Daten in einer Weise zu nutzen, die die Identifizierung des Kunden, seiner Benutzer oder jeder natürlichen Person ermöglicht. HUCENCY verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, die darauf abzielen, ein dem Stand der Technik und der anwendbaren Regelung entsprechendes Anonymisierungsniveau zu gewährleisten.
15. Hyperlinks
Die verschiedenen Schnittstellen der Lösung können Elemente und/oder Hyperlinks enthalten, die auf Websites verweisen, die von anderen Personen als HUCENCY verwaltet werden und über die Letztere keinerlei Kontrolle ausübt. Da diese Websites nicht von HUCENCY herausgegeben werden, kann Letztere in keinem Fall für ihren Inhalt oder ihr Funktionieren haftbar gemacht werden.
16. Vertraulichkeit
Die Parteien vereinbaren, dass, in nicht abschließender Weise, die folgenden Informationen als vertrauliche Informationen gelten: jede Information, die den Inhalt des Vertrags oder die zu seinem Abschluss führenden Gespräche betrifft; jede Information, die die Methodologien, das Know-how, die Produkte, Dienste, Werkzeuge, Software, Hardware, gewerblichen Modelle und Daten der Parteien betrifft; jede Information, in welcher Form auch immer, bezüglich der Kunden, Interessenten, Geschäftsbeziehungen, Partner, natürlichen oder juristischen Personen der Parteien; jede Information bezüglich der Geschäftsführung, der Geschäftsvorgänge, der administrativen, finanziellen und Marketing-Aktivitäten, ihrer Geschäftsfelder und ihrer Projekte in den funktionalen und technischen Bereichen, auch diejenigen, die nicht ausdrücklich mit den Bestimmungen des Vertrags zusammenhängen; das spezifische Know-how von HUCENCY im Bereich der Cybersicherheit und der E-Mail-Authentifizierung; die Daten; jede andere von den Parteien als vertraulich identifizierte Information.
Die Parteien vereinbaren, dass diese vertraulichen Informationen ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) darstellen.
Folglich verpflichtet sich jede Partei, diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, außer an Angestellte oder Dienstleister, die sie kennen müssen, und die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur zu Zwecken der Ausführung des Vertrags zu nutzen.
Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen: die gemeinfrei geworden sind; die der sie empfangenden Partei zum Zeitpunkt ihres Empfangs bereits bekannt waren; deren Nutzung oder Weitergabe von der anderen Partei ausdrücklich schriftlich autorisiert wurde; die aufgrund des Gesetzes oder auf Anordnung eines Gerichts weitergegeben werden müssen.
Die vorliegende Klausel gilt während der Dauer des Vertrags und so lange nach seinem Ende, wie die betreffenden Informationen für die sie weitergebende Partei vertraulich bleiben, und in jedem Fall für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dem Ende des Vertrags.
Die Parteien verpflichten sich im Übrigen, diese Bestimmungen durch ihr Personal und durch jeden Beauftragten oder Dritten einhalten zu lassen, der in welcher Eigenschaft auch immer im Rahmen der Ausführung ihrer jeweiligen Pflichten tätig werden könnte.
17. Personenbezogene Daten
17.1. Einhaltung der Regelung
Die Parteien verpflichten sich, die ihnen jeweils obliegenden gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Schutzes personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere im Hinblick auf die europäische Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz der Daten (DSGVO) und das französische Datenschutzgesetz (loi Informatique et Libertés) vom 6. Januar 1978 in geänderter Fassung.
17.2. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung durchgeführte Verarbeitungen
HUCENCY führt Verarbeitungen personenbezogener Daten als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO im Rahmen der Verwaltung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden durch. Die Modalitäten dieser Verarbeitungen sind in Anlage 1 der vorliegenden Bedingungen detailliert.
17.3. Im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes durchgeführte Verarbeitungen
HUCENCY führt Verarbeitungen personenbezogener Daten für Rechnung des Kunden im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO durch. Die Modalitäten dieser Verarbeitungen sind in einer zwischen den Parteien gemäß der anwendbaren Regelung abgeschlossenen und in Anlage 2 der vorliegenden Bedingungen wiedergegebenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung detailliert.
18. Geschäftsreferenz
Sofern nicht schriftlich abgelehnt, autorisiert der Kunde HUCENCY ausdrücklich, seine Marken und sonstigen Unterscheidungszeichen ausschließlich als Geschäftsreferenz auf ihren Kommunikationsmedien wie ihren Websites und sozialen Netzwerken zu nutzen.
19. Kündigung – Einrede der Nichterfüllung
19.1. Kündigung nach dem Ende des Vertrags
Wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen ist, endet er automatisch mit Ablauf der Vertragsdauer, ohne besondere Formalität, außer bei ausdrücklicher oder stillschweigender Fortführung, die in den Besonderen Bedingungen vorgesehen ist. Im Falle eines Vertrags auf bestimmte Zeit mit stillschweigender Fortführung kann jede Partei sich der Verlängerung des Vertrags widersetzen, indem sie der anderen Partei ihre Absicht, nicht zu verlängern, mitteilt, unter Einhaltung einer Vorankündigung, deren Frist in den Besonderen Bedingungen festgelegt ist, vor dem Ablaufdatum des laufenden Zeitraums.
Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist, kann jede Partei ihn jederzeit kündigen, ohne einen besonderen Grund angeben zu müssen, unter Einhaltung einer wie in den Besonderen Bedingungen vereinbarten Vorankündigung.
19.2. Kündigung wegen Verschuldens – schwerwiegender Verstoß
Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes oder wiederholter Verstöße gegen eine oder mehrere Pflichten des Vertrags oder im Falle eines Verstoßes gegen eine zwischen den Parteien als wesentlich geltende Pflicht kann die geschädigte Partei der anderen Partei die Kündigung des Vertrags wegen Verschuldens per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, unbeschadet der Möglichkeit, Schadenersatz zu fordern, unter dem Vorbehalt der Versendung einer vorherigen Inverzugsetzung, die betreffende Pflicht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Tagen per Einschreiben mit Rückschein zu erfüllen, und unter der Bedingung, dass die säumige Partei die Situation nicht innerhalb dieser Frist behoben hat. Die Zahlungspflicht des Kunden gilt von den Parteien als wesentlich.
Neben der Kündigungsmöglichkeit unter den oben angegebenen Bedingungen kann HUCENCY im Falle eines Zahlungsverzugs oder eines sonstigen Verstoßes seitens des Kunden von Rechts wegen die Ausführung ihrer Pflichten aussetzen und insbesondere den Zugang des Kunden zur Lösung ganz oder teilweise aussetzen, bis der Kunde seine Pflicht erfüllt.
Im Falle der Kündigung des Vertrags wegen Verschuldens von HUCENCY ist der Kunde nur anteilig zur tatsächlichen Bereitstellung des Dienstes durch HUCENCY zur Zahlung des Dienstes verpflichtet, wobei jeder begonnene Monat vollständig geschuldet ist.
Im Falle der Kündigung wegen Verschuldens des Kunden schuldet dieser HUCENCY sofort, unbeschadet jedes Schadenersatzes, die Gesamtheit der bis zum normalen Ende des Vertrags fälligen oder fällig werdenden Beträge. Daraus folgt, dass der Kunde sofort alle HUCENCY noch geschuldeten Beträge zahlen muss, als ob der Vertrag bis zu seinem Ende fortgesetzt worden wäre, und dass HUCENCY gegebenenfalls alle vom Kunden bereits gezahlten Beträge behält.
Das Ende des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, verpflichtet den Kunden im Übrigen, jede Nutzung der Lösung einzustellen, außer um die Extraktion seiner Daten gemäß den nachstehend angegebenen Modalitäten sicherzustellen.
19.3. Kündigung auf Initiative des Kunden im Falle eines Anbieterwechsels
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit, vor seinem Ende oder ohne den Ablauf der Vorankündigung abzuwarten, beenden, wenn er beschließt, einen anderen Anbieter von Diensten vergleichbarer Art in Anspruch zu nehmen (der « Ersatzanbieter »), unter dem Vorbehalt, HUCENCY schriftlich seine Absicht mitzuteilen, (i) zu den Diensten eines anderen Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten zu migrieren, der mit dem von HUCENCY angebotenen identisch ist; oder (ii) zu seiner eigenen internen IT-Infrastruktur (on-premise) zu migrieren. Die in dieser Hinsicht anwendbare Vorankündigung darf zwei (2) Monate ab dem Empfang dieser Mitteilung nicht überschreiten. Während dieser Vorankündigung bleibt der Vertrag in Kraft und die Dienste werden weiterhin unter den üblichen Bedingungen erbracht. In diesem Fall setzt HUCENCY die in der Klausel « Anbieterwechsel » definierten Pflichten zur Portabilität, zum Export und zur Zusammenarbeit sowie gegebenenfalls die zwischen den Parteien vereinbarten Migrationsleistungen um. Wenn dieser Anbieterwechsel auf Initiative des Kunden eine vorzeitige Kündigung des Vertrags nach sich zieht (vor Ablauf der Anfangslaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums), finden die Bestimmungen der Klausel « Anbieterwechsel » Anwendung.
Die Parteien erkennen an, dass die gegebenenfalls im Falle einer Kündigung wegen Anbieterwechsels anwendbaren Kosten dazu dienen, die mit der Bindungsdauer verbundenen technischen Kosten und tariflichen Vorteile auszugleichen, ohne dass sie zur Folge haben, die Möglichkeit des Kunden, den Anbieter zu wechseln, missbräuchlich zu behindern.
Der Vertrag gilt als gekündigt mit dem Abschluss des Wechselvorgangs oder des erfolgreich abgeschlossenen Übergangs zu einer lokalen Infrastruktur.
19.4. Fortbestand bestimmter Bestimmungen
Die Klauseln insbesondere bezüglich der Vertraulichkeit, des geistigen Eigentums, der Haftungsbeschränkungen, der Kosten der vorzeitigen Kündigung sowie der Portabilität und der Migration der Daten des Kunden überdauern die Kündigung oder den Ablauf des Vertrags für die zu ihrer Umsetzung erforderliche Dauer.
20. Reversibilität und Portabilität der Daten und Rückgabe der Daten
20.1. Definitionen
Unter « Kundendaten » ist die Gesamtheit der Daten, Informationen, Inhalte, Elemente, Dateien, DMARC-Berichte (RUA), Verbindungsprotokolle, Konfigurationsdaten und Analyseergebnisse und, allgemeiner, aller Daten jeglicher Art zu verstehen, die vom Kunden bereitgestellt oder erzeugt werden oder aus seiner Nutzung der Lösung resultieren, unter Ausschluss der Software, Quellcodes, Werkzeuge, Modelle, Wissensdatenbanken und sonstigen Elemente, die zum geistigen Eigentum von HUCENCY gehören.
Unter « Exportierbaren Daten » sind die vom Kunden bei der Nutzung des Dienstes erstellten oder verwendeten Kundendaten zu verstehen, die als solche im Vertrag oder in der Dokumentation identifiziert und technisch auf einen anderen Dienstleister oder auf eine lokale IKT-Infrastruktur übertragbar sind, gemäß der Data-Act-Verordnung (EU) 2023/2854 vom 13. Dezember 2023.
20.2. Grundsatz der Portabilität und des Anbieterwechsels
Der Kunde kann jederzeit und insbesondere im Hinblick auf einen Wechsel des Anbieters von Datenverarbeitungsdiensten oder eine Übertragung auf seine eigene IKT-Infrastruktur im Sinne des Data Act die Portabilität und die Rückgabe seiner exportierbaren Daten verlangen.
HUCENCY verpflichtet sich, den Anbieterwechsel nach Treu und Glauben zu erleichtern, indem sie mit dem Kunden und gegebenenfalls mit dem vom Kunden bestimmten neuen Dienstleister zusammenarbeitet, um die Übertragung der exportierbaren Daten unter angemessenen Bedingungen hinsichtlich Fristen, Sicherheit und Dienstkontinuität sicherzustellen, gemäß der Data-Act-Verordnung (EU) 2023/2854.
Der Kunde bleibt zur Zahlung der Gesamtheit der bis zum Wirksamkeitsdatum der Kündigung des Vertrags geschuldeten Dienstgebühren verpflichtet.
20.3. Modalitäten des Antrags und der Authentifizierung
Der Antrag auf Portabilität oder Anbieterwechsel wird vom Kunden schriftlich (auch auf elektronischem Wege) über den im Vertrag bestimmten bevollmächtigten Vertreter gestellt. Der Dienstleister kann angemessene Authentifizierungsverfahren umsetzen, um die Identität des Antragstellers zu überprüfen und jeden nicht autorisierten Zugriff auf die Kundendaten zu vermeiden, unter Einhaltung von Artikel 12 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), wenn personenbezogene Daten betroffen sind. Der Prozess des Wechsels oder des Übergangs zu einer lokalen Infrastruktur beginnt mit der schriftlichen Mitteilung des Kunden.
20.4. Formate, Standards und Interoperabilität
Die exportierbaren Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt, das ihre Wiederverwendung durch den Kunden und/oder ihren Import bei einem anderen Dienstleister ermöglicht, gemäß Artikel 20 der DSGVO für personenbezogene Daten und den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2854 für die anderen Daten.
HUCENCY verpflichtet sich, die Kompatibilität ihrer Exportschnittstellen mit den anwendbaren harmonisierten Interoperabilitätsspezifikationen und -normen für SaaS-Dienste innerhalb von zwölf (12) Monaten nach ihrer Veröffentlichung aufrechtzuerhalten, gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854.
20.5. Fristen – Vorankündigung – Übergangszeitraum
Ab dem Empfang des Antrags auf Portabilität oder Anbieterwechsel bestätigt der Dienstleister den Empfang und teilt dem Kunden den voraussichtlichen Zeitplan der Übertragungsvorgänge mit. Der Kunde teilt seine Entscheidung zum Anbieterwechsel unter Einhaltung einer maximalen Vorankündigung von zwei (2) Monaten vor dem gewünschten Datum des Beginns des Wechselvorgangs mit, gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854. Nach Ablauf der Vorankündigung läuft der Wechselvorgang über einen maximalen Übergangszeitraum von dreißig (30) Kalendertagen ab, der einvernehmlich verlängert werden kann, ohne insgesamt sieben (7) Monate überschreiten zu können, in Abhängigkeit vom Volumen und der Komplexität der exportierbaren Daten.
Nach Ablauf des Übergangszeitraums wird ein Zeitraum für die Wiederherstellung der Daten durch den Kunden für eine maximale Dauer von dreißig (30) Kalendertagen eröffnet, nach dessen Ablauf die exportierbaren Daten vom Dienstleister unter den im vorliegenden Artikel vorgesehenen Bedingungen gelöscht werden.
20.6. Unterstützung und Zusammenarbeit des Dienstleisters
Während des Übergangszeitraums und des Wiederherstellungszeitraums leistet HUCENCY dem Kunden eine angemessene Unterstützung, um:
- die Exporte der exportierbaren Daten vorzubereiten und auszuführen;
- die Struktur, das Schema und die Metadaten der exportierbaren Daten zu dokumentieren;
- mit dem vom Kunden bestimmten neuen Dienstleister zusammenzuarbeiten, innerhalb der Grenzen der Vertraulichkeits- und Sicherheitspflichten.
HUCENCY informiert den Kunden über die ihr bekannten mit der Übertragung verbundenen Risiken (Datenverlust, Inkonsistenzen, technische Beschränkungen) und über die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Kundendaten bei ihrer Speicherung und Verarbeitung durch den Kunden oder durch den neuen Dienstleister.
20.7. Kosten der Portabilität und des Anbieterwechsels
Gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 werden die Kosten des Anbieterwechsels und der Portabilität der exportierbaren Daten schrittweise abgeschafft und dürfen ab dem 12. Januar 2027 die für die technisch gerechtfertigten Übertragungsvorgänge strikt erforderlichen Kosten nicht überschreiten, ohne Marge oder ungerechtfertigten Mehraufwand.
Die gegebenenfalls anwendbaren Kosten, ihre Berechnungsmethode (insbesondere in Abhängigkeit vom Volumen, Format und der Art der Daten sowie den für die Erhebung und Erzeugung der Daten erforderlichen Investitionen) und gegebenenfalls die Fälle der Unentgeltlichkeit oder der Deckelung (zum Beispiel für bestimmte Kundenkategorien) werden auf Antrag des Kunden bereitgestellt, gemäß den Artikeln 8 und 9 der Verordnung (EU) 2023/2854.
20.8. Entschädigungen im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Vertrags auf bestimmte Zeit wegen Anbieterwechsels
a) Entschädigung für die Rücknahme des Rabatts Der Kunde erkennt an, dass das im Rahmen des Vertrags gewährte Preisniveau die zwischen den Parteien vereinbarte vertragliche Bindungsdauer berücksichtigt. Folglich zahlt der Kunde dem Dienstleister als teilweise Entschädigung des vom Dienstleister aufgrund der vorzeitigen Kündigung erlittenen Schadens eine Entschädigung für die Rücknahme des Rabatts, die dem Gesamtbetrag der tariflichen Rabatte entspricht, die er tatsächlich in Anbetracht der ursprünglich vorgesehenen und nicht eingehaltenen Vertragsdauer erhalten hat, berechnet anteilig zum nicht ausgeführten Bindungszeitraum.
Die Parteien erkennen an, dass diese Entschädigung die Rückerstattung eines tariflichen Vorteils widerspiegelt, der ausdrücklich als Gegenleistung für die Bindungsdauer des Kunden gewährt wurde, sich vom technischen Prozess des Anbieterwechsels unterscheidet und nicht als ungerechtfertigte Schranke für das Switching im Sinne des Data Act ausgelegt werden darf. Sollte die Entwicklung des rechtlichen oder regulatorischen Rahmens oder der anwendbaren Leitlinien diesen verhältnismäßigen Charakter infrage stellen, verpflichten sich die Parteien, den vorliegenden Artikel nach Treu und Glauben anzupassen, um seine Konformität sicherzustellen.
b) Vorfälligkeitsstrafen Im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Vertrags auf bestimmte Zeit mit fester Bindung seitens des Kunden, wenn diese Kündigung infolge eines Anbieterwechsels (Switching) und in Abwesenheit eines schwerwiegenden Verschuldens von HUCENCY oder eines legitimen Grundes im Sinne des Vertrags erfolgt, zahlt der Kunde an HUCENCY eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung, die nach dem nachstehenden degressiven Tarif berechnet wird.
Die Entschädigung wird in Abhängigkeit von der zwischen dem effektiven Kündigungsdatum und dem Ablauf des laufenden Vertragszeitraums verbleibenden Dauer bestimmt, nach den folgenden Grundsätzen:
Wenn die Kündigung erfolgt:
- im Laufe des ersten Ausführungsjahres: zahlt der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags der über die ursprünglich vereinbarte feste Dauer verbleibenden Gebühren;
- im Laufe des zweiten Jahres: Entschädigung in Höhe von 35 % des Betrags der verbleibenden Gebühren;
- im Laufe des dritten Jahres: Entschädigung in Höhe von 30 % des Betrags der verbleibenden Gebühren;
- ab dem vierten Jahr und bis zum Ende des Vertrags: Entschädigung in Höhe von 25 % des Betrags der verbleibenden Gebühren, wobei präzisiert wird, dass dieser Prozentsatz gegen Ende der Laufzeit null betragen kann.
Die Parteien erkennen an, dass diese Entschädigung die anfänglichen Investitionen und die Amortisation der Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Dienste berücksichtigt, sich im Laufe der Ausführung des Vertrags verringert, sodass ihr Betrag im Hinblick auf die Dauer der bereits erbrachten Dienste angemessen bleibt, und weder zum Gegenstand noch zur Folge hat, eine unverhältnismäßige Schranke für das Switching im Sinne des Data Act darzustellen.
Sollte eine Entwicklung des rechtlichen oder regulatorischen Rahmens oder der anwendbaren Leitlinien diesen verhältnismäßigen Charakter infrage stellen, verpflichten sich die Parteien, den vorliegenden Artikel nach Treu und Glauben neu zu verhandeln, um seine Konformität mit dem Data Act sicherzustellen.
20.9. Vollständige Löschung der Daten bei HUCENCY
Nach Ablauf des Wiederherstellungszeitraums und in jedem Fall innerhalb einer maximalen Frist von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung oder dem Ablauf des Vertrags nimmt der Dienstleister die vollständige Löschung der exportierbaren Daten und der zugehörigen Kopien vor, außer bei gesetzlicher oder regulatorischer Aufbewahrungspflicht und außer bei gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung der Parteien. Der Dienstleister bewahrt gegebenenfalls die für den Nachweis der Ausführung seiner vertraglichen Pflichten strikt erforderlichen Daten für die Dauer der anwendbaren Verjährung auf, unter Einhaltung der Regeln zum Schutz personenbezogener Daten. Auf schriftlichen Antrag des Kunden stellt der Dienstleister eine Bescheinigung über die Löschung der exportierbaren Daten bereit.
20.10. Portabilität der personenbezogenen Daten der Endnutzer
Wenn der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO handelt, bleibt er allein verantwortlich für die Bearbeitung der von den betroffenen Personen in Anwendung von Artikel 20 der DSGVO gestellten Anträge auf Portabilität der personenbezogenen Daten.
HUCENCY, die gegebenenfalls als Auftragsverarbeiter handelt, setzt die technischen Mittel um, die es dem Kunden ermöglichen, diesen Anträgen nachzukommen (Exportwerkzeuge, API, maschinenlesbare Formate), und arbeitet mit dem Kunden innerhalb der in den Artikeln 12 und 20 der DSGVO vorgesehenen Fristen zusammen.
21. Haftung
Die Haftung von HUCENCY ist ausschließlich auf die direkten und vorhersehbaren Schäden beschränkt, die unmittelbar aus einem nachgewiesenen, ihr zurechenbaren Verschulden resultieren. In keinem Fall kann HUCENCY für indirekte oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden, einschließlich insbesondere, ohne dass diese Liste abschließend wäre, Betriebsverluste, Produktionsverluste, entgangene Einnahmen, entgangene Gewinne, Vertragsverluste, Beeinträchtigungen des Images oder des Rufs oder auch Kosten im Zusammenhang mit der Stilllegung von Personal oder Ausrüstung.
In jedem Fall darf in der Hypothese, dass die Haftung von HUCENCY in welcher Eigenschaft auch immer festgestellt würde, der Gesamtbetrag der Entschädigungen, die HUCENCY veranlasst sein könnte, an den Kunden zu zahlen, alle Beträge und alle Schäden zusammengenommen, den Betrag ohne Steuern des von HUCENCY im Rahmen des Vertrags im vergangenen Jahr tatsächlich erzielten Umsatzes nicht überschreiten, und zwar unabhängig von der Rechtsgrundlage der Forderung und dem zu ihrer Durchsetzung angewandten Verfahren.
Der Kunde erkennt an, dass die oben festgelegten Haftungsbeschränkungen zwischen den Parteien eine angemessene Verteilung der Risiken und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf den Kontext und die insbesondere finanziellen Bedingungen der vorliegenden Bedingungen bewirken. Diese Beschränkungen gelten nicht im Falle eines groben oder arglistigen Verschuldens seitens HUCENCY.
Die Haftung von HUCENCY, in welcher Eigenschaft auch immer, ist ausdrücklich ausgeschlossen für jeden Schaden, der resultiert:
- Aus einem Verstoß des Kunden oder eines Benutzers gegen eine der Pflichten des vorliegenden Vertrags;
- Aus einem insbesondere Sicherheitsmangel, der das Verbindungsendgerät (Computer, Mobiltelefon, Tablet usw.) betrifft, oder allgemeiner aus einem Mangel, der die IT-Umgebung des Kunden, eines Benutzers oder eines Dritten, mit dem die Lösung genutzt wird, betrifft oder aus ihr resultiert;
- Aus der Unzugänglichkeit, Nichtverfügbarkeit, Aussetzung, Unterbrechung oder Verlangsamung der Lösung ganz oder teilweise aufgrund der Sättigung des Internetnetzes auf regionaler oder weltweiter Ebene oder auf Ebene des Serverzentrums des Hosting-Anbieters oder aufgrund von durch HUCENCY durchgeführten Wartungseingriffen;
- Aus Änderung, Eindringen, Beeinträchtigung, Nichtverfügbarkeit der Lösung, die vorsätzlich von einem Dritten (Person, Virus usw.) vorgenommen wurde;
- Aus Fehlern, die vom Kunden oder einem Benutzer bei der Nutzung der Lösung begangen werden, oder aus jeder Nutzung, die nicht ihrer Bestimmung oder jeder von HUCENCY bereitgestellten Dokumentation, Anweisung, jedem Hinweis, jeder Nutzungsbedingung entspricht, wie der Verlust, die Beeinträchtigung, die Änderung der Daten des Kunden;
- Aus einer Entscheidung des Kunden, eine Empfehlung der Lösung oder des KI-Assistenten « Thomas » anzuwenden (oder nicht anzuwenden), insbesondere die Veröffentlichung oder die Änderung eines DNS-Eintrags oder einer DMARC-Richtlinie, oder aus jeder daraus resultierenden Zustellbarkeitsstörung;
- Aus einem Mangel an Zusammenarbeit des Kunden im Rahmen der Wartung der Lösung;
- Aus jeglichem Inhalt oder jeglichen Daten, die vom Kunden oder einem Benutzer auf oder über die Lösung online gestellt werden;
- Aus einem Fall höherer Gewalt.
22. Annahme der mit dem Internet verbundenen Risiken
Der Kunde erklärt, die Eignung des Dienstes für seine Bedürfnisse in der vorvertraglichen Phase mit Hilfe einer qualifizierten Person zur Beratung bei Bedarf analysiert zu haben und die Merkmale des Dienstes zu akzeptieren. Der Kunde erklärt, die dem Internet inhärenten Risiken und Grenzen zu akzeptieren und anzuerkennen:
- Dass das Internet Risiken und Unvollkommenheiten aufweist, die zu vorübergehenden Verringerungen seiner technischen Leistungen, zur Erhöhung der Antwortzeiten bei der Online-Nutzung der Lösung, ja sogar zur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Server führen;
- Dass es ihm obliegt, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine IT-Ausrüstung und sein lokales Netz gegen Bedrohungen, welchen Ursprungs auch immer, und insbesondere Viren, Eindringversuche eines Dritten oder Cyberangriffe zu schützen.
23. Höhere Gewalt
Keine der Parteien kann gegenüber der anderen für einen Verstoß gegen ihre Pflichten haftbar gemacht werden, wenn die Ausführung des Vertrags aufgrund eines Falls höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs und der Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofs (Cour de cassation) verzögert oder verhindert wird. Die Parteien vereinbaren insbesondere, dass die folgenden Ereignisse als Fälle höherer Gewalt zu qualifizieren sind, ohne dass diese Liste abschließend wäre: Kriegshandlungen, Terrorakte, Aufstände, Arbeitskonflikte, interne und externe Streiks, Aussperrung, Natur- oder Gesundheitskatastrophen, Brand, Wasserschäden, Blitzschlag, gesetzliche oder behördliche Beschränkungen, Handlungen von Verwaltungs-, Regierungs- und Justizbehörden, die nicht auf ein Verschulden der säumigen Partei zurückzuführen sind, fehlende Energieversorgung, teilweiser oder vollständiger Ausfall des Internetnetzes oder aller Kommunikationsnetze.
Die von einem Fall höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich mit dem von ihr für angemessen erachteten Mittel, bestätigt durch Einschreiben mit Rückschein, unter Nachweis der außergewöhnlichen Umstände, die die Ausführung ihrer vertraglichen Pflichten unmöglich machen, und unter Vorlage aller nützlichen Nachweise. In jedem Fall muss die vom Fall höherer Gewalt betroffene Partei ihre besten Anstrengungen unternehmen, um dessen Dauer und Folgen zu begrenzen. Für den Fall, dass sich das Ereignis, das den Fall höherer Gewalt begründet, über mehr als 3 aufeinanderfolgende Monate hinzieht, kann eine der beiden Parteien den Vertrag per Einschreiben mit Rückschein kündigen, außer bei ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung zwischen den Parteien.
24. Versicherungen
Jede Partei erklärt, für ihre berufliche Haftpflicht bei einer allgemein bekannt solventen Gesellschaft für alle Folgen des Vertrags versichert zu sein. Jede Partei verpflichtet sich, diese Garantien während der gesamten Dauer des Vertrags aufrechtzuerhalten und den Nachweis darüber auf Antrag der anderen Partei zu erbringen.
25. Allgemeine Bestimmungen
25.1. Beweisvereinbarung - Elektronische Signatur
Die Parteien erkennen den zwischen ihnen mit allen elektronischen Mitteln und insbesondere über die Lösung oder jede andere Lösung (Typ CRM) ausgetauschten computerisierten Daten einen Beweiswert zu. Der Kunde erkennt somit ausdrücklich den vertraglichen Wert, die Gültigkeit und die Durchsetzbarkeit jeder Annahme oder Handlung (Validierungen, « Klicks » usw.) an, die von ihm über die Lösung oder jede andere genutzte Lösung, sobald er in diese eingeloggt ist, vorgenommen wird. Der Kunde garantiert, dass jeder Benutzer, der vertragliche Abonnierungen über die Lösung vornimmt (insbesondere Online-Abonnierung von Modulen), über sämtliche erforderlichen Befugnisse verfügt, um ihn vertraglich zu binden. In dieser Hinsicht sind die Verbindungsprotokolle der Lösung oder jeder anderen genutzten Lösung zwischen den Parteien maßgeblich und durchsetzbar. Die computerisierten Register, die in den IT-Systemen von HUCENCY unter angemessenen Sicherheitsbedingungen aufbewahrt werden, gelten als Beweise der zwischen den Parteien erfolgten Kommunikationen.
Die Parteien vereinbaren, dass der vorliegende Vertrag oder alle anderen zwischen ihnen abgeschlossenen Vertragsdokumente elektronisch mittels jeder Lösung zur elektronischen Signatur signiert werden können, die die Konformität mit den Artikeln 1366 und 1367 des französischen Zivilgesetzbuchs gewährleistet. Die Parteien erkennen ihrer elektronischen Signatur denselben Wert wie ihrer handschriftlichen Signatur und den elektronischen Schriftstücken denselben Wert wie den Schriftstücken auf Papierträger zu, und insbesondere, dass die elektronisch signierten Dokumente als Originale vor den Gerichten zugelassen werden und den Beweis der Inhalte erbringen, die sie enthalten, ein zulässiger, gültiger und durchsetzbarer Beweis, in derselben Weise, unter denselben Bedingungen und mit derselben Beweiskraft wie ein Dokument, das eine handschriftliche Signatur trägt oder auf Papierträger erstellt ist.
25.2. Unterauftragsvergabe
HUCENCY behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer zu vergeben, was der Kunde ausdrücklich akzeptiert. In diesem Fall bleibt HUCENCY für die ordnungsgemäße Ausführung der unterbeauftragten Leistungen gegenüber dem Kunden verantwortlich. HUCENCY präzisiert, dass das Hosting der Lösung unterbeauftragt wird.
25.3. Unabhängigkeit der Klauseln
Wenn eine oder mehrere Klauseln oder Bestimmungen des vorliegenden Vertrags für ungültig gehalten oder in Anwendung des Gesetzes, einer Verordnung oder einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts als solche erklärt werden, behalten die anderen Klauseln und Bestimmungen ihre volle Kraft und Gültigkeit.
25.4. Übertragung des Vertrags
Die Parteien verpflichten sich, den Vertrag ganz oder teilweise nicht ohne die ausdrückliche und vorherige Zustimmung der anderen Partei an einen Dritten abzutreten oder zu übertragen. Ungeachtet des Vorstehenden kann HUCENCY den Vertrag ganz oder teilweise frei abtreten im Rahmen jeder Operation der Abtretung der Gesellschaft oder der Umstrukturierung, wie Fusion, Spaltung, Einbringung oder teilweise Abtretung von Vermögenswerten.
25.5. Kein Verzicht
Die Tatsache, dass sich eine der Parteien nicht auf einen Verstoß der anderen Partei gegen eine der im vorliegenden Vertrag genannten Pflichten beruft, kann für die Zukunft nicht als Verzicht auf die betreffende Pflicht ausgelegt werden.
25.6. Anwendbares Recht – Sprache
Der Vertrag unterliegt dem französischen Recht und ist ihm unterworfen. Er ist in französischer Sprache abgefasst. Für den Fall, dass er in eine oder mehrere Sprachen übersetzt würde, ist im Streitfall allein der französische Wortlaut maßgeblich.
25.7. Rechtsstreitigkeiten
Im Falle eines Rechtsstreits oder einer Beanstandung jeglicher Art bezüglich der Gültigkeit, der Auslegung oder der Ausführung des Vertrags streben die Parteien vor jeder gerichtlichen Klage eine gütliche Einigung an und teilen sich zu diesem Zweck alle erforderlichen Informationselemente mit. In Ermangelung einer gütlichen Einigung SIND DIE SACHLICH ZUSTÄNDIGEN GERICHTE VON ROUEN AUSSCHLIESSLICH ZUSTÄNDIG IM FALLE EINES RECHTSSTREITS JEGLICHER ART oder einer Beanstandung bezüglich der Bildung oder der Ausführung des Vertrags, es sei denn, HUCENCY zieht es vor, jedes andere zuständige Gericht anzurufen. Diese Klausel gilt auch im Falle eines einstweiligen Verfahrens, eines Zwischenantrags oder einer Mehrheit von Beklagten oder einer Streitverkündung, und unabhängig von der Art und den Modalitäten der Zahlung, ohne dass die in den Dokumenten des Kunden möglicherweise bestehenden Gerichtsstandsklauseln der Anwendung der vorliegenden Klausel entgegenstehen können.
26. Anlagen
Die nachstehenden Anlagen sind dem vorliegenden Vertrag beigefügt und sind integraler Bestandteil desselben:
- Anlage 1: Politik der von HUCENCY im Rahmen der Geschäftsbeziehung durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten
- Anlage 2: DSGVO-Auftragsverarbeitungsvereinbarung
ANLAGE 1 – POLITIK DER VON HUCENCY IM RAHMEN DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG DURCHGEFÜHRTEN VERARBEITUNGEN PERSONENBEZOGENER DATEN
Die vorliegende Politik listet die von HUCENCY als Verantwortlicher im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien umgesetzten Verarbeitungen personenbezogener Daten auf und erläutert sie.
1. Erhobene Daten
| Kategorie | Daten |
|---|---|
| Identität des Kunden/Partners, seiner Vertreter, Angestellten und/oder Mitarbeiter | Anrede, Name oder Firmenbezeichnung, Adresse (einschließlich Gesellschaftssitz, Rechnungsort), Telefonnummer, E-Mail-Adressen, interner Verarbeitungscode zur Identifizierung, buchhalterischer Identifikationscode, SIREN-Nummer. |
| Berufsleben | Beruf, ausgeübte Position, wirtschaftliche Kategorie, Tätigkeit. |
| Zahlung / Bezahlung / Transaktion | Rechnungsidentität, Rechnungsadresse, innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Betrag, Zahlungsbedingungen und -modalitäten. Die Zahlungsdaten (Kreditkarte, Bankverbindung) werden direkt beim Zahlungsdienstleister Stripe eingegeben und nicht von HUCENCY aufbewahrt, die nur die Stripe-Kundenkennung aufbewahrt. Transaktionsnummer, Detail des Kaufs, der Bestellung, des Abonnements, der abonnierten Leistung. |
| Verfolgung der Geschäftsbeziehung | Auskunfts- und Dokumentationsanfragen bezüglich der Angebote von HUCENCY. Bestellungen, Kostenvoranschläge, Rechnungen, Verträge, Korrespondenzen und Kundendienst, Austausch, Meinungen und Rückmeldungen zu unseren Angeboten. |
| Im Hinblick auf Ansprachen | Für die Durchführung der Maßnahmen der Akquise, der Kundenbindung, der Studie, der Umfrage, des Tests und der Werbung erforderliche Daten. |
Bestimmte Informationen sind HUCENCY zwingend bereitzustellen. Andernfalls kann HUCENCY nicht mit dem Kunden kontrahieren oder ihre vertraglichen Pflichten erfüllen.
2. Zwecke, Rechtsgrundlagen der Verarbeitungen und Aufbewahrungsdauer
| Zwecke | Rechtsgrundlage | Aufbewahrungsdauer |
|---|---|---|
| Abschluss der Verträge, Bestellungen, Bereitstellung der Leistungen, Rechnungsstellung, Kundensupport. | Ausführung des Vertrags | Dauer der Vertragsbeziehung |
| Einhaltung der anwendbaren buchhalterischen, steuerlichen, gesetzlichen Pflichten | Einhaltung einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung der Daten | Archivierung für die gesetzliche Dauer (bis zu 10 Jahre für die buchhalterischen Pflichten) |
| Verwaltung des vorgerichtlichen und gerichtlichen Streits | Berechtigtes Interesse von HUCENCY am Nachweis eines Rechts / der Ausführung eines Vertrags | Dauer der mit der Leistung verbundenen gesetzlichen Verjährung |
| Verwaltung der Zahlungen | Ausführung des Vertrags | Dauer der Vertragsbeziehung |
| Akquise | Berechtigtes Interesse von HUCENCY an der Entwicklung ihrer Geschäftstätigkeit; Einwilligung für die Akquise auf elektronischem Wege | Bis zu 3 Jahre ab dem letzten Kontakt (730 Tage für die nicht konvertierten Interessenten) |
| Verwaltung einer Widerspruchsliste | Berechtigtes Interesse von HUCENCY, Kenntnis von den Personen zu haben, die keine oder keine kommerziellen Ansprachen mehr erhalten möchten | Für 3 Jahre ab der Ausübung des Rechts |
| Verwaltung der Anträge auf Ausübung von Rechten (DSGVO) | Einhaltung einer gesetzlichen Pflicht | Für 5 Jahre ab dem Antrag auf Ausübung des Rechts |
| Messung der Reichweite und Analyse des Nutzerwegs (ohne Cookie; IP nicht aufbewahrt) | Berechtigtes Interesse | 180 Tage |
| Sicherheits- und Audit-Protokollierung | Gesetzliche Pflicht / berechtigtes Interesse (Sicherheit) | Sicherheitsereignisse 365 Tage; standardmäßig 180 Tage; Konsultationen 90 Tage |
| Erstellung von Statistiken | Berechtigtes Interesse von HUCENCY, über Statistiken zu ihrer Kundschaft zu verfügen | Ohne zeitliche Begrenzung in Form aggregierter (anonymisierter) Daten |
3. Empfänger
Die Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten sind:
- Die Teams von HUCENCY, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten;
- Die administrativen und buchhalterischen Dienstleister;
- Die technischen Unterauftragnehmer, insbesondere:
- Microsoft, für die Nutzung der Bürosuite Microsoft 365 und den Versand der transaktionalen E-Mails;
- Stripe, für die Verwaltung der Zahlungen, der Rechnungsstellung und der Mehrwertsteuer;
- Close IO für die Verwaltung der Interessenten- und Kundendatei;
- Sellsy für die Verwaltung der Kundendatei;
- Odoo für die Verwaltung der Interessenten- und Kundendatei;
- Die Verwaltungs- und Justizbehörden auf ihre Anforderung hin oder wenn das Gesetz es verlangt.
4. Übermittlung der Daten außerhalb der Europäischen Union
Bestimmte technische Unterauftragnehmer der Gesellschaft HUCENCY können bestimmte personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeiten. Ist dies der Fall, stellt die Gesellschaft HUCENCY zuvor sicher, dass die betreffenden Unterauftragnehmer angemessene, der DSGVO entsprechende Garantien treffen. Liste der möglichen Datenübermittlungen außerhalb der Europäischen Union und der getroffenen angemessenen Garantien:
| Von der Übermittlung außerhalb der EU betroffener Empfänger | Angemessene Garantien | Betroffene Länder |
|---|---|---|
| Microsoft | Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission | Vereinigte Staaten und andere Drittländer |
| Close IO | Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission | Vereinigte Staaten und andere Drittländer |
| Odoo (Sicherungen in Kanada) | Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission (Kanada) | Kanada |
| Sellsy | Hosting in Frankreich (EU) — keine Übermittlung außerhalb der EU | Europäische Union (Frankreich) |
| Stripe | Verarbeitung durch Stripe Payments Europe (Irland, EU) — keine Übermittlung außerhalb der EU für diesen Zweck | Europäische Union (Irland) |
5. Rechte der betroffenen Personen
Unter den durch die Regelung zum Schutz personenbezogener Daten vorgesehenen Bedingungen verfügen die von den Verarbeitungen betroffenen Personen über die folgenden Rechte:
- Auskunftsrecht: Recht, den Zugang zu allen sie betreffenden Daten zu verlangen.
- Recht auf Berichtigung: Recht, die Korrektur der sie betreffenden Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig sind.
- Widerspruchsrecht: Recht, zu verlangen, die Nutzung der sie betreffenden Daten einzustellen, wenn diese Daten aufgrund eines berechtigten Interesses verarbeitet werden, und Recht, keine kommerzielle Akquise mehr zu erhalten.
- Recht auf Löschung: Recht, die Löschung der sie betreffenden Daten zu verlangen, damit die Gesellschaft HUCENCY aufhört, sie zu nutzen.
- Recht auf Einschränkung: Recht, die vorläufige Einstellung der Nutzung der sie betreffenden Daten zu verlangen und gleichzeitig zu verlangen, sie vorübergehend aufzubewahren.
- Recht auf Portabilität: Recht, einen Export der sie betreffenden Daten in einem wiederverwendbaren Format zu verlangen und, wenn möglich, ihre Übermittlung an eine andere Einrichtung zu verlangen.
Der Kunde, der Inhaber eines Benutzerkontos ist, kann einen Teil dieser Rechte direkt über die Einstellungen seines Kontos ausüben (insbesondere Export und Löschung).
Um seine Rechte bei HUCENCY auszuüben:
- E-Mail: dpo@hucency.com
- Postbrief an die Adresse: HUCENCY, 313 rue Edouard Delamare Deboutteville, 76160 Saint-Martin-du-Vivier.
HUCENCY antwortet auf den Antrag innerhalb einer Frist von maximal einem (1) Monat nach dem Datum des Eingangs des Antrags. Im Falle eines komplexen Antrags wird eine Antwort innerhalb einer Frist von maximal drei (3) Monaten nach dem Datum des Eingangs des Antrags übermittelt. Im Rahmen der Ausübung der Rechte einer betroffenen Person kann sich die Gesellschaft HUCENCY offensichtlich missbräuchlichen Anträgen widersetzen, insbesondere aufgrund ihrer Anzahl, ihres wiederholten oder systematischen Charakters.
6. Beschwerde bei der CNIL
Der Kunde oder jede andere betroffene Person kann eine Beschwerde bei der Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) einreichen, sofern er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten einen Verstoß gegen die Regelung zum Schutz personenbezogener Daten darstellt.
Um eine Beschwerde an die CNIL zu richten:
- Auf der Website der CNIL: http://www.cnil.fr/
- Per Postbrief an: CNIL - Service des Plaintes - 3 Place de Fontenoy - TSA 80715 - 75334 PARIS CEDEX 07.
ANLAGE 2 – DSGVO-AUFTRAGSVERARBEITUNGSVEREINBARUNG
Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen verpflichten sich die Parteien, die geltende, auf die Verarbeitung personenbezogener Daten anwendbare Regelung einzuhalten, und insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (nachfolgend die « DSGVO ») und das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten.
Im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes ist HUCENCY veranlasst, personenbezogene Daten für Rechnung des Verantwortlichen, nämlich des Kunden (nachfolgend der « Verantwortliche »), als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO zu verarbeiten.
Zu diesem Zweck und gemäß Artikel 28 der DSGVO sind die Parteien somit zusammengekommen, um Folgendes zu vereinbaren.
1. Definitionen
In der vorliegenden Vereinbarung (nachfolgend « die Vereinbarung ») sind die groß geschriebenen Wörter und Ausdrücke in dem Vertrag definiert, dem die vorliegende Vereinbarung beigefügt ist, oder haben die in der Vereinbarung angegebenen Bedeutungen.
Die Begriffe « Personenbezogene Daten », « Verantwortlicher », « Auftragsverarbeiter », « Betroffene Person(en) », « Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten », « Verarbeitung(en) », « Aufsichtsbehörde » und « Datenschutzbeauftragter » haben dieselbe Bedeutung wie die in der DSGVO vorgesehene, und ihre verwandten Begriffe sind entsprechend auszulegen.
2. Gegenstand der Vereinbarung
2.1. Die Vereinbarung hat zum Gegenstand, die Bedingungen zu bestimmen, unter denen HUCENCY die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Rechnung des Verantwortlichen durchführt, sowie die jeweiligen Pflichten der Parteien. Die von HUCENCY für Rechnung des Verantwortlichen durchgeführte Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist in der Anlage « Beschreibung der Verarbeitungen » der Vereinbarung detailliert.
2.2. Die Parteien vereinbaren, dass sie sich gegenseitig alle nützlichen Auskünfte bereitstellen, um den in der Vereinbarung vorgesehenen Pflichten nachzukommen.
2.3 Die vorliegende Vereinbarung gilt als schriftliche Anweisung des Verantwortlichen.
3. Dauer der Datenverarbeitung
Die Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten entspricht der in der Anlage « Beschreibung der Verarbeitungen » beschriebenen Dauer.
4. Pflichten der Parteien
4.1. HUCENCY verpflichtet sich:
- Die Daten nur für Rechnung des Verantwortlichen und für die einzigen im Vertrag, dem die vorliegende Vereinbarung beigefügt ist, sowie in seiner Anlage « Beschreibung der Verarbeitungen » vorgesehenen Zwecke zu verarbeiten;
- Die Daten gemäß den dokumentierten Anweisungen des Verantwortlichen zu verarbeiten. Alle Optionen, Anweisungen, Handlungen des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Lösung, die für ihre Ausführung durch HUCENCY eine Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, gelten als Zustimmung des Verantwortlichen zur Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch HUCENCY. Wenn HUCENCY der Ansicht ist, dass eine Anweisung einen Verstoß gegen die DSGVO oder gegen jede andere Bestimmung des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten zum Datenschutz darstellt, informiert sie den Verantwortlichen unverzüglich darüber. Wenn HUCENCY darüber hinaus aufgrund des Unionsrechts oder des Rechts des Mitgliedstaats, dem sie unterliegt, verpflichtet ist, eine Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation vorzunehmen, muss sie den Verantwortlichen vor der Verarbeitung über diese rechtliche Verpflichtung informieren, es sei denn, das betreffende Recht untersagt eine solche Information aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses;
- Die Sicherheit und die Vertraulichkeit der im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen;
- Dafür zu sorgen, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß der vorliegenden Vereinbarung befugten Mitglieder ihres Personals: die Vertraulichkeit wahren oder einer angemessenen Vertraulichkeitspflicht unterliegen; die erforderliche Schulung im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten erhalten;
- In Bezug auf ihre Werkzeuge, Produkte, Anwendungen oder Dienste, die sie zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten verwendet, die Grundsätze des Datenschutzes durch Technikgestaltung und des Datenschutzes durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu berücksichtigen, wie sie in Artikel 25 der DSGVO definiert sind;
- Ein Verzeichnis aller Kategorien von für Rechnung des Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der DSGVO zu führen;
- Die Tätigkeiten, die sie für Rechnung des Verantwortlichen durchführt, nur mit dessen Zustimmung gemäß dem, was Artikel 5 unten vorsieht, an Unterauftragnehmer zu vergeben;
- Den Verantwortlichen im Falle einer Verletzung personenbezogener Daten gemäß dem, was Artikel 7 unten vorsieht, zu benachrichtigen und zu unterstützen;
- Den Verantwortlichen bei der gegebenenfalls erforderlichen Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen der zuständigen Aufsichtsbehörde zu unterstützen;
- Dem Verantwortlichen die erforderliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung aller ihrer Pflichten nachzuweisen und um die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen, durch den Verantwortlichen oder einen anderen von ihm beauftragten Prüfer zu ermöglichen, und zu diesen Audits beizutragen, und zwar unter den in Artikel 9 unten definierten Bedingungen.
4.2. Der Verantwortliche verpflichtet sich:
- HUCENCY die in der Anlage « Beschreibung der Verarbeitung » der vorliegenden Vereinbarung genannten Daten bereitzustellen;
- Jede Anweisung bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch HUCENCY schriftlich zu übermitteln und zu dokumentieren.
Der Verantwortliche garantiert, dass die von HUCENCY im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung und der Anwendung des Vertrags, dem die Vereinbarung beigefügt ist, verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO erhoben und verarbeitet werden. Gemäß der europäischen und französischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und insbesondere der DSGVO garantiert der Verantwortliche HUCENCY, dass er die personenbezogenen Daten auf rechtmäßige, faire und transparente Weise für explizite und legitime Zwecke erhoben hat und verarbeitet.
Der Verantwortliche wird darüber informiert, dass die im Rahmen des Dienstes verarbeiteten DMARC-Aggregatberichte (RUA) nur technische Daten bezüglich der Versandserver (IP-Adressen von Mailservern, Domains, Authentifizierungsergebnisse, Volumina) enthalten, die keine personenbezogenen Daten darstellen, und dass HUCENCY die forensischen Berichte (RUF) nicht sammelt.
5. Nachträgliche Unterauftragsvergabe
HUCENCY ist berechtigt, andere Unterauftragnehmer (nachfolgend « die nachträglichen Unterauftragnehmer ») für die Durchführung spezifischer Verarbeitungstätigkeiten heranzuziehen. Die von HUCENCY herangezogenen nachträglichen Unterauftragnehmer sind in der Anlage « Beschreibung der Verarbeitungen » der vorliegenden Vereinbarung aufgeführt.
HUCENCY kann andere nachträgliche Unterauftragnehmer heranziehen. In diesem Fall informiert sie den Verantwortlichen zuvor und schriftlich über jede beabsichtigte Änderung bezüglich der Hinzufügung oder der Ersetzung anderer Unterauftragnehmer. Diese Information muss klar die unterbeauftragten Verarbeitungstätigkeiten, die Identität und die Kontaktdaten des Unterauftragnehmers und die Daten des Unterauftragsvergabevertrags angeben. Der Verantwortliche verfügt über eine Frist von ZEHN (10) Tagen ab dem Datum des Eingangs dieser Information, um seine Einwände vorzubringen. Wenn der Verantwortliche nach Ablauf dieser Frist keinen Einwand erhoben hat, kann HUCENCY die nachträgliche Unterauftragsvergabe vornehmen.
Im Falle eines Einwands des Verantwortlichen kann HUCENCY auf die Heranziehung des Unterauftragnehmers verzichten oder unternimmt ihre besten Anstrengungen, um dem Verantwortlichen eine Alternativlösung vorzuschlagen, um die Verarbeitung durch den nachträglichen Unterauftragnehmer, der Gegenstand des Widerspruchs ist, zu vermeiden. In diesem Rahmen verpflichten sich die Parteien, nach Treu und Glauben und angemessen zu verhandeln, um eine Blockadesituation oder die Kündigung des Hauptvertrags zu vermeiden.
Die nachträglichen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, die Pflichten der vorliegenden Bedingungen für Rechnung und gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen einzuhalten. Es obliegt HUCENCY, sicherzustellen, dass die nachträglichen Unterauftragnehmer dieselben hinreichenden Garantien hinsichtlich der Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen bieten, sodass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht, und die Gegenstand der nachträglichen Unterauftragsvergabe bildenden Verarbeitungstätigkeiten durch einen Vertrag zu regeln, der im Wesentlichen dieselben Pflichten im Bereich des Datenschutzes enthält wie die HUCENCY durch die vorliegende Vereinbarung auferlegten. HUCENCY bleibt gegenüber dem Verantwortlichen für die Ausführung der Pflichten der anderen Unterauftragnehmer voll verantwortlich.
6. Ausübung der Rechte der von der Verarbeitung betroffenen Personen
Soweit möglich, muss HUCENCY den Verantwortlichen dabei unterstützen, seiner Pflicht nachzukommen, den Anträgen auf Ausübung der Rechte der betroffenen Personen nachzugehen: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung und Widerspruch, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Recht, nicht Gegenstand einer automatisierten Einzelentscheidung (einschließlich Profiling) zu sein. Sämtliche dieser Rechte müssen von den besagten betroffenen Personen direkt beim Verantwortlichen ausgeübt werden, wobei sich HUCENCY verpflichtet, jeder schriftlichen und rechtmäßigen Anweisung des Verantwortlichen in dieser Hinsicht nachzukommen.
Wenn die betroffenen Personen bei HUCENCY Anträge auf Ausübung ihrer Rechte stellen, übermittelt HUCENCY diese Anträge per E-Mail schnellstmöglich, nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, an den Verantwortlichen.
7. Benachrichtigung über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
HUCENCY benachrichtigt den Verantwortlichen über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten schnellstmöglich, nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, und per E-Mail. Dieser Benachrichtigung wird jede nützliche Dokumentation beigefügt, um es dem Verantwortlichen zu ermöglichen, diese Verletzung bei Bedarf der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.
Es obliegt dann dem Verantwortlichen, gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde, der er unterliegt, und die betroffenen Personen darüber zu informieren. In diesem Punkt stellt HUCENCY schriftlich die in ihrem Besitz befindlichen erforderlichen Elemente für die Meldung der Verletzung der personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen bereit. Wenn und soweit es HUCENCY nicht möglich ist, dem Verantwortlichen diese Informationen gleichzeitig bereitzustellen, teilt HUCENCY dem Verantwortlichen diese schrittweise und schnellstmöglich mit.
8. Durchführung von Folgenabschätzungen und vorheriger Konsultation der Aufsichtsbehörde
HUCENCY unterstützt den Verantwortlichen, soweit möglich, bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Durchführung der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.
9. Audit
HUCENCY stellt dem Verantwortlichen die erforderliche Dokumentation zur Verfügung, um die Einhaltung ihrer Pflichten nachzuweisen und um, im Rahmen von einem Audit pro Vertragsjahr, die Durchführung von Audits durch den Verantwortlichen oder einen anderen unabhängigen Prüfer, den er beauftragt hat und der Gegenstand einer vorherigen schriftlichen Validierung durch HUCENCY gewesen sein muss, zu ermöglichen. Diese Audits werden aus der Ferne und auf der Grundlage der vom Verantwortlichen bei HUCENCY angeforderten Informationen durchgeführt, um die von HUCENCY zur Einhaltung der DSGVO eingerichteten Verfahren und die Dokumentation nachzuweisen. Die im Rahmen des besagten Audits entstandenen Kosten werden ausschließlich vom Verantwortlichen getragen. In keinem Fall dürfen die Auditvorgänge zum Gegenstand oder zur direkten oder indirekten Folge haben, die Tätigkeiten von HUCENCY zu stören und in welcher Weise auch immer auf die Elemente, Eigentümer von HUCENCY, die im Rahmen des geistigen Eigentums oder des Geschäftsgeheimnisses geschützt sind, einschließlich der Quellcodes der Software, zuzugreifen oder diese zu beeinträchtigen.
Der Verantwortliche teilt HUCENCY zuvor und mindestens zwei (2) Monate im Voraus jeden Antrag auf einen Auditvorgang und das Datum des Audits und den vorgesehenen Umfang mit. In jedem Fall darf der Prüfer keine mit der von HUCENCY konkurrierende Tätigkeit ausüben, sei es haupt- oder nebenberuflich.
10. Sicherheitsmaßnahmen
HUCENCY verpflichtet sich, die angemessenen Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, um die personenbezogenen Daten zu sichern und ihre Integrität und Vertraulichkeit sicherzustellen. In dieser Hinsicht setzt HUCENCY die Sicherheitsmaßnahmen in den folgenden Bereichen um:
- Governance — Beobachtung und Projektmanagement — Verwaltung der Vermögenswerte — Klassifizierung und Übermittlung der Information — Zugangskontrolle — Sicherheit der Lieferanten — Vorfallmanagement — Betriebskontinuität — Einhaltung der Gesetze, Verordnungen — Sicherheit der Humanressourcen — Physische und umweltbezogene Sicherheit — Endgeräte der Benutzer — Sicherheit des Betriebs — Verwaltung der Information — Protokollierung und Überwachung — Installation von Software — Sicherheit der Netze — Kryptographie — Änderungsmanagement — Tests und Audits.
Umgesetzt werden insbesondere: das souveräne Hosting in Frankreich (Scaleway, Region fr-par), die Verschlüsselung der Sicherungen (AES-256-GCM) mit außerhalb der Maschine aufbewahrtem Schlüssel, die Protokollierung von 100 % der authentifizierten Handlungen, die Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Minimierung der an den KI-Assistenten übermittelten Daten. Das Detail der Maßnahmen ist in der Sicherheitspolitik von HUCENCY enthalten, die auf Antrag verfügbar ist.
11. Schicksal der Daten
Am Ende der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verpflichtet sich HUCENCY, alle personenbezogenen Daten innerhalb einer Frist von maximal einhundertzwanzig (120) Tagen zu vernichten. HUCENCY informiert den Verantwortlichen mit jedem schriftlichen Mittel (E-Mail, Einschreiben mit Rückschein usw.), dass diese Vernichtung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der Verantwortliche kann von dieser Frist auf seine dokumentierte Anweisung hin abweichen.
12. Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte von HUCENCY kann unter der Adresse kontaktiert werden: dpo@hucency.com. Der Verantwortliche teilt HUCENCY die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten schriftlich auf erste Anfrage von HUCENCY mit.
Beschreibung der Verarbeitungen
Die von HUCENCY als Auftragsverarbeiter des Verantwortlichen in Anwendung des Hauptvertrags, dem die vorliegende Vereinbarung beigefügt ist, durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten sind in der vorliegenden Anlage beschrieben.
1/ Verarbeitungen der personenbezogenen Daten der Benutzer (Kundenkonten)
| Rubrik | Inhalt |
|---|---|
| Betroffene Personen | Angestellte und/oder Mitarbeiter des Kunden, die Zugang zur Kundenschnittstelle der Lösung haben. |
| Art der Verarbeitungen | Erhebung, Aufbewahrung, Speicherung, Änderung, Konsultation, Nutzung, Kommunikation durch Übermittlung, Aktualisierung, Hosting, Extraktion, Löschung, Vernichtung. |
| Datenkategorien | Identifikationsdaten (Anrede, Vorname, Name); Daten des Berufslebens (berufliche E-Mail-Adresse, Funktion); Verbindungsdaten (IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Verbindung, User Agent); Kontokennungen. |
| Zwecke | Erstellung und Verwaltung der Zugänge zur Lösung; Bereitstellung des DMARC-Dienstes (Erhebung und Analyse der DMARC-Berichte, Überwachung der Lage, Unterstützung durch den KI-Assistenten « Thomas »), Verwaltung der Benutzer und der Domains, Versand von Berichten; Verwaltung der Sicherheit der Lösung; Hosting, Verfügbarkeit und Wartung der Lösung. |
| Aufbewahrung | Dauer der Ausführung des Vertrags erhöht um maximal 120 Tage. |
| Nachträgliche Unterauftragnehmer | Scaleway SAS (Hosting, Frankreich); Anthropic PBC (KI-Assistent « Thomas » und Analysen, minimierte Daten, Vereinigte Staaten, CCT/SCC, kein Training mit den API-Daten); Microsoft (transaktionale E-Mails und SSO-Authentifizierung). |
2/ DMARC-Berichte (RUA) — Infrastrukturdaten, außerhalb des Bereichs « personenbezogene Daten »
Die für Rechnung des Kunden verarbeiteten DMARC-Aggregatberichte (RUA) enthalten nur technische Daten bezüglich der Versandserver (IP-Adressen von Mailservern, Versanddomains, SPF/DKIM/DMARC-Authentifizierungsergebnisse, Volumina). Diese Daten stellen Infrastrukturdaten dar und stellen keine personenbezogenen Daten dar.
HUCENCY sammelt die forensischen Berichte (RUF) nicht, die allein geeignet wären, personenbezogene Daten (Header, E-Mail-Adressen) zu enthalten.
Folglich geben die DMARC-Berichte als solche keinen Anlass zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten für Rechnung des Kunden. Die von HUCENCY als Auftragsverarbeiter durchgeführten Verarbeitungen sind in den anderen Punkten der vorliegenden Anlage beschrieben.
3/ Verarbeitungen im Zusammenhang mit dem KI-Assistenten « Thomas » im öffentlichen Modus (gegebenenfalls)
| Rubrik | Inhalt |
|---|---|
| Betroffene Personen | Besucher, die die öffentliche Analyse / den Assistenten Thomas ohne Konto nutzen. |
| Datenkategorien | Analysierte Domain und Inhalt der Konversation. Weder E-Mail noch IP-Adresse werden gespeichert oder mit einem Konto verknüpft. |
| Zwecke | Bereitstellung der öffentlichen Analyse und Verbesserung des Assistenten (mögliche Durchsicht durch das Team). |
| Rechtsgrundlage | Berechtigtes Interesse. |
| Aufbewahrung | 30 Tage, dann automatische Löschung. |
| Unterauftragnehmer | Scaleway SAS (Hosting, Frankreich); Anthropic PBC (KI-Assistent, Vereinigte Staaten, CCT/SCC). |
